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Heberlein Trix · Ständerat · 2004-12-15

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-15

Wortprotokoll

Die heute zu behandelnde Vorlage steht unter dem Titel "Erreichung des Sozialziels" und ist im Krankenversicherungsbereich eigentlich systemfremd. Wir machen damit Familienpolitik und nicht Gesundheitspolitik. Diese Vorlage hat auf die Entwicklung der Gesundheitskosten auch keinerlei Auswirkungen; diese Entscheide müssen erst noch gefällt werden. Stichworte sind: Spitalfinanzierung, Vertragsfreiheit, Pflegekosten und Risikoausgleich - sie wurden erwähnt. Doch Geben fällt uns vor Weihnachten anscheinend leichter, als Leistungen zu korrigieren.

Wie Sie gehört haben, hat sich die Kommission mit den verschiedenen Modellen beschäftigt. Nach dem Scheitern des Giesskannenmodells der ersten Vorlage schlug die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) - Sie haben es gehört - die vollständige Prämienbefreiung für Kinder vor. Ich bin persönlich der Meinung, dass dieser Vorschlag nicht nur kontraproduktiv gewesen wäre, sondern geradezu dazu geführt hätte, dass man sich an die Nullkosten des Gesundheitskonsums gewöhnt hätte, und wenn man bei Abschluss der Ausbildung oder bei Volljährigkeit die vollen Prämien hätte bezahlen müssen, wäre man dann plötzlich erwacht. Die Folgen, eine Prämienerhöhung bis zu 7 Prozent, hätten die Erwachsenen tragen müssen. Der GDK-Vorschlag erhielt denn auch nicht den Segen der kantonalen Finanzdirektoren. Ich glaube kaum, dass in den Kantonen ein entsprechender Abbau der Prämienverbilligungsmassnahmen oder gar ein Abbau beim zuständigen Personal stattgefunden hätte und dass damit der administrative Aufwand hätte reduziert werden können, wie geltend gemacht worden war.

Schicklich beerdigt wurde auch der Entwurf des Bundesrates - nicht von der Kommission, sondern primär von den Kantonen. Der Antrag der Subkommission, wie er nun heute vorliegt und wie er von der Kommission einstimmig angenommen worden ist, schränkt jedoch weder den Mehrkonsum ein, noch gewährleistet er die Qualität. Wenn der Bund jährlich rund 2,5 Milliarden Franken ausgibt, so muss er auch für die Kantone bestimmte Richtlinien festlegen, wie sie dieses Geld verwenden müssen. Artikel 65 Absatz 1bis legt daher den Grundsatz fest, dass die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Dies ist die einzige Auflage an die Kantone; sie können im Bereich zwischen 50 und 99 Prozent alles machen. Ich denke, da können auch die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren nicht mehr sagen, man hätte ihnen Vorgaben gemacht, die administrativ nicht zu bewältigen seien.

Wir haben uns heute bei dieser Vorlage ausschliesslich auf die Prämienverbilligung fixiert. Wir sind aber - ich möchte dies hier nochmals betonen - bei der Suche nach konstruktiven Lösungen, bei notwendigen Reformen und bei der Eindämmung der jährlichen Mehrkosten in der Pflicht. Dazu müssen alle Gremien Hand bieten, alle Interessengruppen und Anbieter, ohne präventive Referendumsdrohungen und ohne Blockierung jeglicher notwendiger Veränderungen in Richtung von positiven Anreizen zu sparsamem Verhalten.

Trotz diesen Bedenken und trotz diesen Hausaufgaben, die wir zuerst noch lösen müssen, beantrage ich Ihnen, dieser Vorlage zuzustimmen.