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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2004-12-16

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-16

Wortprotokoll

Glaubt man den verfügbaren Daten, so hat die Schwarzarbeit auch in der Schweiz ein beträchtliches Volumen erreicht; man spricht von rund 37 Milliarden Franken für das Jahr 2001. Ich frage mich immer wieder, ob dieser Betrag tatsächlich stimmt. Natürlich kommt Schwarzarbeit immer wieder vor, kann also grundsätzlich nicht verhindert werden. Aber wenn die Zahlen stimmen, die wir von Gastrosuisse in ihrer Zuschrift erhalten haben, wonach bei den veröffentlichten Schätzungen im Gastgewerbe rund 60 000 Schwarzarbeitende beschäftigt sein müssten, stellen sich doch gewisse Fragen.

Selbst wenn diese Schätzungen zu hoch sein sollten, ist es aber doch eine Tatsache, dass die hinterzogenen Beträge nicht mehr in Kauf genommen werden können, besonders wenn man den Einkommensverlust für den öffentlichen Sektor - Steuern und Sozialversicherungen -, aber auch die Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes, die Verzerrung des Wettbewerbs und des Finanzausgleichs in Betracht zieht.

Schwarzarbeit umfasst ja zahlreiche Sachverhalte: Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und -nehmern; Verletzungen der Meldepflicht bei den Sozialversicherungen; aber auch Arbeit ausserhalb der gesetzlichen Arbeitszeit, beispielsweise wenn man einem Kollegen am Samstag beim Hausbau hilft oder eine Raumpflegerin beschäftigt, die ihr Einkommen nicht versteuern will. Nicht zu vergessen ist auch der Bereich der persönlichen Dienstleistungen, zum Beispiel im Bereich der Kosmetik oder Haarpflege, der Kinderbetreuung oder Nachhilfe. Vermutlich erleichtern auch moderne Technologien und Kommunikationsmittel die Schwarzarbeit, denn wie können zum Beispiel länderübergreifend erbrachte Informatikdienstleistungen tatsächlich kontrolliert werden?

Es darf trotz allem nicht vergessen werden - damit entschuldige ich die Schwarzarbeit keineswegs, das möchte ich mit aller Deutlichkeit festhalten -, dass viele Tätigkeiten ohne Schwarzarbeit nicht mehr angeboten würden und dass das damit verdiente Geld sofort wieder für Güter und Dienstleistungen ausgegeben wird. Entsprechend fliesst es wenigstens in den wirtschaftlichen Kreislauf zurück, und da auf den meisten Gütern die Mehrwertsteuer erhoben wird, kommt wenigstens ein kitzekleiner Teil wieder an den Bund zurück. Aber ich betone nochmals: Damit soll Schwarzarbeit nicht entschuldigt werden; ich möchte einfach die Fakten klar darlegen.

Neben der Schwarzarbeit gibt es noch den Begriff der Schattenwirtschaft. Das ist eigentlich ein Oberbegriff aller wirtschaftlichen Tätigkeiten, die nicht versteuert werden, wie zum Beispiel der Drogenhandel, die Geldwäscherei, die amtlich nicht erfasste Prostitution oder das Erbringen von Dienstleistungen ohne Zahlung allfällig anfallender Zölle. Es darf hier nicht übersehen werden, dass solche Tätigkeiten, die nicht unter den Begriff der Schwarzarbeit fallen, einen nicht minder grossen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten, aber sehr viel schwerer zu kontrollieren sind. Denn solche Geschäfte werden in der Regel bar abgewickelt, um keine Spuren zu hinterlassen, und da wird die Kontrolle sehr schwierig. Es würde mich interessieren zu wissen, Herr Bundesrat, ob diese Tätigkeiten ebenfalls in den genannten 37 Milliarden Franken enthalten sind.

Alles in allem können wir die Augen nicht länger davor verschliessen, dass die Steuermoral ständig abnimmt und immer mehr Leute bereit sind, Steuern zu hinterziehen. Dieses Geld, das dann für die ordentlichen Budgets fehlt, wird durch zusätzliche Abgaben auf die Wirtschaft überwälzt, was konkret heisst, dass ehrliche Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Steuern und Abgaben der Schwarzarbeitenden mitbezahlen.

Die nötigen Gesetze, um Schwarzarbeit verhindern zu können, wären ja mehr oder weniger vorhanden. Die Problematik liegt aber vor allem darin, dass es eine Vielzahl von Gesetzen mit unterschiedlichen Vollzugsorganen und fehlender Koordination gibt. Das hat zur Folge, dass die Ressourcen verstreut sind und eine Gesamtsicht fehlt. Entsprechend ist es auch richtig, dass der Bundesrat aktiv geworden ist. Wir können heute eine Botschaft beraten, die im Nationalrat zu langen Diskussionen geführt hat und sogenannt verbessert wurde. Wirklich zufrieden war aber am Schluss trotzdem niemand.

Ich möchte hier nicht weiter auf die Arbeit unserer Subkommission eingehen; das hat Herr David, unser Kommissionspräsident, ausführlich getan. Ich kann mich ihm vollumfänglich anschliessen. Ich freue mich, dass der Ständerat das Gesetz wesentlich vereinfacht hat, und stehe entsprechend voll und ganz hinter diesem schlanken Vorschlag - ausser in einem Punkt, der in der letzten Sitzung noch aufgenommen wurde; es betrifft den Einbezug der Mehrwertsteuer. Darauf werde ich aber in der Detailberatung zurückkommen.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und die beantragten Änderungen zu akzeptieren.