Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2004-12-16
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-16
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen in Absatz 1 im Folgenden vor, dass die Kantone grundsätzlich selber entscheiden müssen, wie sie ihre Kontrollorgane organisieren. Ich kann mit dieser Organisationsautonomie für die Kantone leben. Es ist aber trotzdem wichtig, dass wir eine minimale Übereinstimmung zwischen den Kantonen in Bezug auf die Kontrollorgane haben, und deshalb brauchen wir auch eine Koordination. Es ist auch für die Kantone einfacher, wenn nicht jeder Kanton selber diese Organisation der Kontrollorgane neu erfinden muss. Deshalb braucht es diese Mindestanforderungen, wie sie in Absatz 2 festgeschrieben sind.
Weshalb ist nun ein spezieller Hinweis auf die Qualifikation der Kontrollorgane nötig? Die Kommission schlägt Ihnen vor, dass wir Artikel 7 dieses Gesetzes streichen; dieser betrifft die Ausbildung der Kontrollorgane. Wenn wir diesen Artikel 7 streichen, dann wäre es doch wichtig, dass wir mindestens in Artikel 3 Absatz 2 festhalten, dass die Mindestanforderungen, welche der Bundesrat an diese Kontrollorgane stellt, auch in Bezug auf die Qualifikation dieser Kontrollorgane festgeschrieben sind. Ich meine, dass von einer Qualifikation der Kontrollorgane letztlich die Glaubwürdigkeit der Kontrollorgane und die Qualität ihrer Arbeit abhängt. Ich meine aber mit meinem Hinweis auf die Qualifikation nicht, dass es nicht auch andere Mindestanforderungen gibt; aber nachdem wir die Vorschriften in Bezug auf die Ausbildung der Kontrollorgane gestrichen haben, wäre hier ein besonderer Hinweis auf die Qualifikation dringend notwendig.
Ich bitte Sie, der Minderheit I zu folgen.
Zur Minderheit II (Berset) muss ich einfach darauf hinweisen, dass die Kantone mit einer detaillierten Beschreibung, wie sie ihre Kontrollorgane organisieren, auch sehr gut leben können. Es gibt mehrere Kantone, die ihre Vorschriften bereits in die Richtung dieses Gesetzes, wie es vom Bundesrat vorgeschlagen wird, umgesetzt haben. Das funktioniert sehr gut, und man kann also auch mit einer detaillierteren Vorschrift durchaus an die Kantone treten, weil sie das bereits auch umgesetzt haben.