Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2004-12-16
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-16
Wortprotokoll
Dieser Artikel muss in Zusammenhang mit Artikel 9 betrachtet werden. Die Mehrheit will Artikel 2 streichen, denn wir wollen [PAGE 923] ja die Kontrollen verstärken; das ist der zentrale Punkt dieses Gesetzes. Deshalb sind wir vom ziemlich unbestimmten Begriff der Schwarzarbeit, wie er im nationalrätlichen Artikel 2 enthalten ist, weggekommen und haben uns für ein anderes Konzept entschieden. Anstatt die Schwarzarbeit zu definieren, werden die "Pflichten" festgelegt, die von den Kontrollorganen kontrolliert werden. Es muss ganz klar gesagt werden, was von wem und wie kontrolliert wird, und dies wird dann in Artikel 9 entsprechend umschrieben, indem dort gesagt wird: "Die Kontrollorgane prüfen die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht." Das heisst, die Kontrolleure müssen auf den Baustellen und in den Betrieben kontrollieren, ob die Melde- und Bewilligungspflichten, die es im AHV-, im Ausländer- und Quellensteuerrecht gibt, erfüllt werden oder nicht.
Die Pflichten müssen wir nicht näher definieren, denn diese sind im AHV-Gesetz, im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländergesetz und auch im Quellensteuerrecht festgelegt. Wir knüpfen damit vollständig an bestehendes Recht an: Das, was dort festgelegt ist, muss kontrolliert werden, und entsprechend können wir auf die weit ausholende Definition in Artikel 2 gemäss Nationalrat verzichten.
Wir haben hier den Minderheitsantrag Berset, der dem Konzept des Nationalrates folgen will. Es wird sich also bei diesem Artikel entscheiden, ob wir weitergehend dem schlanken Gesetz folgen werden, wie es Ihnen die Kommissionsmehrheit vorschlägt, oder der Fassung, wie sie vom Nationalrat her kommt.