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David Eugen · Ständerat · 2004-12-16

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-16

Wortprotokoll

Bei Artikel 15 Absatz 2 möchte ich auf einen Punkt hinweisen. Es geht darum, welches der Kontrollorgane über festgestellte Verstösse zu informieren ist. Wir wollen, dass diese Mitteilungen an eine ganz bestimmte Behörde gehen und nur an diese, nämlich an jene Behörde, die dann Sanktionen bezüglich des Submissions- und des Subventionswesens verhängen muss. Darum heisst es in unserer Fassung von Artikel 15 Absatz 2: "Sie informieren die für die Massnahmen gemäss Artikel 18 zuständigen Behörden ...."