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David Eugen · Ständerat · 2004-12-16

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-16

Wortprotokoll

Ich möchte eine kurze Bemerkung zu unserer Änderung in Absatz 1 machen. Es ist klar, dass die Steuerbehörden der AHV-Ausgleichskasse die Ergebnisse ihrer Kontrollen melden müssen, was die selbstständigen Erwerbstätigen betrifft. Offen war noch folgende Frage: Was müssen die Steuerbehörden der AHV bei unselbstständig Erwerbenden melden? Das haben wir hier ganz klargestellt: Es muss nicht jede Einkommensveränderung an die AHV gemeldet werden, sondern es muss gemeldet werden, wenn die Steuerbehörden feststellen, dass Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit [PAGE 931] überhaupt nicht deklariert worden ist. Dann ist eine Meldung der Steuerbehörde an die AHV-Ausgleichskasse fällig.