Germann Hannes · Ständerat · 2004-12-16
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-16
Wortprotokoll
Hier hat sich für die Kommission die Frage gestellt, wie weit man diese Sanktionsmöglichkeiten ausdehnen soll. Die Mehrheit ist zum Schluss gekommen, wenn schon, so solle dieses Gesetz über die Schwarzarbeit ein griffiges Instrumentarium sein, und deshalb haben wir beschlossen, einen Arbeitgeber auch mit Sanktion zu belegen, "wenn er in einem schweren Fall der Verletzung der Anmeldepflicht von Artikel 56 MWSTG nach Artikel 86 MWSTG, wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung nach Artikel 85 Absatz 1 MWSTG oder wegen Abgabebetruges nach Artikel 14 VStrR rechtskräftig verurteilt worden ist". Das ist der wörtliche Inhalt, und der hat ziemlich viel zu reden gegeben. Die Kommissionsmehrheit hat gefunden, es sei logisch, dass man diese Sünden auch entsprechend sanktionieren können solle, wenn man sie schon quasi aufdecke.
Damit bitte ich Sie, in diesem Sinne der Mehrheit zu folgen und nun konsequent den Weg der strengeren Sanktionsvariante zu gehen.