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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-02-28

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-02-28

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir einige kurze Bemerkungen zu den Ausführungen bei der Begründung des Minderheitsantrages. [PAGE 10]

1. Den Vorwurf des "Husch, husch" möchte ich doch zurückweisen, insbesondere auch, was die Kommissionsarbeit betrifft. Das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung datiert von 1979; es wurde bereits darauf hingewiesen. Wir haben die Genfer Konvention am 6. Mai 1983 dann ratifiziert. Mittlerweile sind sieben Zusatzprotokolle in den Achtzigerjahren ratifiziert worden. Das Göteborger Protokoll datiert vom 30. November 1999, und wir stellen es heute, 2005, zur Diskussion. Die Botschaft datiert vom 19. Mai 2004. Die Kommission des Ständerates hat zweimal beraten: im Juli 2004 und im September 2004. Von "Husch, husch" kann also meines Erachtens nicht die Rede sein.

2. Es ist nun einmal so, es braucht keine neuen Gesetze; der Redner der Minderheit hat selber darauf hingewiesen. Wir haben unter anderem das Bundesgesetz über den Umweltschutz, die Luftreinhaltekonzepte des Bundesrates, die Luftreinhalte-Verordnung, Verordnungen über technische Massnahmen bei den Motorfahrzeugen, die Programme im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2002 und 2007 und anderes mehr.

3. Zum Staatsvertragsreferendum: Ich muss Ihnen sagen, dass das in der Kommission kein Thema war. Mit keinem Wort wurde diese Frage des Staatsvertragsreferendums erwähnt; das wurde im Ständerat abgehandelt. Die Ständeratskommission hatte sich von Juli bis September ein Time-out genommen und die Frage zur Abklärung an die Verwaltung zurückgewiesen. Es ist unbestritten, auch vonseiten des Bundesrates, dass Artikel 164 der Bundesverfassung im Zusammenhang mit dem Staatsvertragsreferendum noch einige Auslegungsfragen offen lässt. Der Bundesrat hat im Ständerat eingestanden, dass die Kriterien zur Auslegung von Artikel 164 der Bundesverfassung zum Staatsvertragsreferendum noch präzisiert und ausgelegt werden müssen, damit da nicht jedes Mal eine Diskussion losgeht. Aber selbst wenn diese Unsicherheit noch besteht, sehe ich nicht ein, warum man sich dann letztlich gegen das Staatsvertragsreferendum bei diesem Göteborger Protokoll wehrt. Das ist ja eine Hilfestellung für diejenigen, die damit nicht zufrieden sind, ist also ein Vorteil, wenn es letztlich dem Referendum unterstellt wird. Ich hoffe dann nur, dass davon nicht Gebrauch gemacht wird.

Noch ein Letztes: Die Problematik der weiträumigen grenzüberschreitenden Luftverunreinigung - das wurde auch dargelegt -, die trifft ja nicht nur uns: Sie trifft unsere Nachbarn, sie trifft ganz Europa, sie trifft die ganze Welt, darum befinden sich unter den 28 Signatarstaaten auch Länder anderer Kontinente wie Kanada und die USA.

Ich bin der Meinung, wir müssen alles daransetzen, dass wir dieser Probleme, die wir über die Atmosphäre hin und her schieben, Herr werden. Das Ammoniakproblem, das letztlich in der Kommission des Nationalrates Anlass zu Diskussionen gegeben hat, das die Landwirtschaft mit Auflagen treffen kann - liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit Sie Landwirtschaftsvertreter sind -, werden wir mit oder ohne Göteborger Protokoll lösen müssen. Es ergibt keinen Sinn, wenn Sie aus landwirtschaftlichen Interessen, weil da allenfalls zusätzliche Kosten auf Sie zukommen, den Knüppel in die Speichen des Göteborger Protokolls stecken. Damit lösen Sie das Problem nicht, das wir ohnehin anderweitig lösen müssen.

Nochmals: Soweit das Göteborger Protokoll Normen, Massnahmen und Kriterien vorgibt, haben wir diese mit unserer Gesetzgebung erfüllt; sie erfüllt bereits den gesetzlichen Rahmen des Göteborger Protokolls. Daher hatten weder ich selbst noch die Mehrheit der Kommission Verständnis für die Einwendungen, wie sie heute wieder vorgebracht wurden.

Ich bitte Sie also nochmals, auf das Geschäft einzutreten und der Vorlage zuzustimmen.