preparatory:AB 49766
Cavalli Franco · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Ich werde während dieser KVG-Debatte einige Male hier am Rednerpult stehen. Ich verspreche Ihnen, dass ich nicht jedes Mal vom 18. Mai sprechen werde, aber da alle das bis jetzt getan haben, erlauben Sie mir, dass ich das mindestens das erste Mal auch tue.
Die erste, etwas lapidare Feststellung: Man kann sicher darüber diskutieren, warum die Initiative gescheitert ist, aber eines bleibt klar: Kopfprämien sind ein Diebstahl, und ein Diebstahl bleibt moralisch ein Diebstahl, selbst wenn er legalisiert wird. Natürlich müssen wir aus dem 18. Mai die Lehren ziehen; die einfachste und gleichzeitig brutalste Lehre aus dem 18. Mai ist, dass sich in diesem Lande mit genügend Geld und genügend Macht einiges - um nicht mehr zu sagen - manipulieren lässt, Medien inklusive.
Jetzt komme ich zur Hotellerieversicherung. Das ist wirklich etwas, wovon jeder und jede weiss, dass die Mehrheit unseres Volkes sich das wünscht. Worum geht es? Es geht darum, sich mit einem kleinen Zusatz im Rahmen der Grundversicherung die Möglichkeit zu sichern, im Falle der Hospitalisierung ein Einer- oder Zweierzimmer zu haben, ohne gleichzeitig den Chefarzt einkaufen zu müssen. Wir wissen, dass viele Leute das wollen, dass die Mehrheit der Leute in diesem Land, wenn sie hospitalisiert werden, sich wünschen, dass sie - vor allem bei einer schweren Erkrankung - in einem Einer- oder Zweierzimmer sein können.
Das muss aber als Möglichkeit in der Grundversicherung enthalten sein. Warum? In der Grundversicherung gilt das Solidaritätsprinzip. Die Kosten dieses Zusatzes wären die gleichen für Mann und Frau, für Jung und Alt. Heute gibt es diese Möglichkeit in den Zusatzversicherungen. Aber was bedeutet das? Das bedeutet, dass man entweder gleichzeitig auch den Chefarzt einkaufen muss, was das Ganze sehr teuer macht, oder dann - da in der Zusatzversicherung das Solidaritätsprinzip nicht gilt - ist dieser Zusatz für Frauen und vor allem für ältere Menschen viel teurer und wird immer teurer, sodass sich das viele Leute, vor allem alte Menschen, nicht mehr leisten können. Es geht also nur um etwas ganz Einfaches, nämlich mit einem kleinen Zusatz, der für alle gleich wäre, sich ein Einer- oder Zweierzimmer sichern zu können.
Man sagt mir, es gebe ja schon heute die Möglichkeit, dass der Chef bei diesem Patienten oder jener Patientin, der oder die schwer krank im Spital ist, entscheidet, ihn oder sie in ein Einer- oder Zweierzimmer zu verlegen. Es stimmt, dass es diese Möglichkeit theoretisch gibt; aber wer täglich in den Spitälern arbeitet, weiss, dass von dieser Möglichkeit sehr wenig und sehr selektiv Gebrauch gemacht wird. Das ist also überhaupt keine Sicherheit, die wir unseren Leuten geben. Das ist auch der Grund, warum mein Antrag in der Kommission praktisch nur durch Stichentscheid des Präsidenten nicht durchgekommen ist.
Es gibt auch wirklich keinen rationalen Grund, diesen Minderheitsantrag nicht anzunehmen, es sei denn, dass man, trotz den Artikeln in jeder Zeitung der Sonntagspresse gegen die zu hohen Löhne der Chefärzte, unbedingt will, dass die Chefärzte zu viel verdienen. Wenn man das nicht verteidigen will, gibt es wirklich keinen Grund, diesen Minderheitsantrag jetzt nicht zu akzeptieren.