Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-06-20
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-06-20
Wortprotokoll
Zuerst ein paar allgemeine Ausführungen zur Finanzpolitik, in denen ich auf einige Voten eingehen kann, und dann zu den Vorstössen.
Die Finanzpolitik muss ein Aufgabendreieck erfüllen, wenn Sie so wollen: gesunde Staatsfinanzen, hohe Standortqualität und effiziente Erbringung der Staatsleistung.
Gesunde Staatsfinanzen: Warum? Gesunde Staatsfinanzen heisst, keine zu hohe Verschuldung zu haben, weil ein zu hoher Schuldensockel drei gravierende Probleme verursacht:
1. Wir verlagern finanzielle Lasten aus heutigem Konsum auf spätere Generationen.
2. Das engt den staatlichen Handlungsspielraum ein; ich gebe ein Beispiel: Wir haben in der letztjährigen Rechnung 3,6 Milliarden Franken nur für Zinsen ausgegeben; das ist mehr als für Bildung und Forschung zusammen.
3. Das Vertrauen der Wirtschaft, der Investoren, wird unterlaufen, weil sie irgendeinmal Steuererhöhungen erwarten.
Sie wissen, dass der Schuldensockel in der Schweiz in den letzten zehn Jahren explosionsartig gewachsen ist; dieser Trend muss gebrochen werden.
Zur Standortqualität: In der globalisierten Wirtschaft werden Arbeitsplätze und Kapital rasch verlagert, wenn man anderswo bessere Bedingungen vermutet. Deshalb sind eine tiefe Steuerquote, ein wirtschaftsfreundliches Steuersystem, aber auch ein günstiges staatliches Preis-Leistungs-Verhältnis - es geht nicht nur um die absolute Höhe der Steuer, sondern auch um den Gegenwert - wichtige Standortfaktoren. Wir wollen gemäss Leitbild diese Quoten zuerst stabilisieren, dann senken.
Eine moderne Wirtschaft braucht hoch stehende Staatsleistungen, um sich entwickeln zu können: Infrastruktur, Bildung, Rechtssicherheit, Sicherung des Wettbewerbes, soziale Stabilität, Sicherheit generell usw. Eine moderne Wirtschaft braucht eben qualitativ hoch stehende Staatsleistungen, sonst kann sie sich nicht entwickeln. Wenn Sie jetzt wieder an das Aufgabendreieck denken - wir brauchen gesunde Finanzen bei einer tiefen Steuerquote -, dann sehen Sie, dass für diese Staatsleistungen nicht beliebig viel Geld [PAGE 774] zur Verfügung steht, auch dann nicht, wenn wir den politischen Willen hätten; das wäre ein Eigentor. Das bedeutet, dass der Staat nur die notwendigen Aufgaben erfüllen soll, und er muss sie effizient erfüllen: pro Franken möglichst viel Leistung.
Mit einiger politischer Arbeit - Stichworte "Haushaltziel 2001", Stabilisierungsprogramm, Drücken der Ausgabenwachstumsraten -, also mit Verzichten und einer guten Disziplin, aber auch mit dem Wirtschaftswachstum - ich würde die Anteile im Unterschied zu Herrn Loepfe im Moment auf etwa halbe-halbe beziffern - ist es gelungen, den Haushalt in den Griff zu bekommen. Hier gehe ich mit Herrn Loepfe einig: Diese Trendwende wird zurzeit überschätzt; viele glauben, wir hätten heute schon wieder namhafte Überschüsse zum Verteilen.
Was zeigen die Finanzpläne? Sie haben den Legislaturfinanzplan vor sich, wir haben ihn in der Zwischenzeit etwas aufdatiert. Der Legislaturfinanzplan verkörpert den Stand vom letzten Dezember. Die Annahmen der wirtschaftlichen Entwicklung waren damals plausibel. Es gibt in der Tat ein Ausgabenwachstum von 3,4 Prozent, was etwa dem nominellen Wachstum des Bruttoinlandproduktes entspricht, d. h., die Staatsquote bleibt konstant. Das würde mich an sich nicht befriedigen, wenn ich ehrlich bin. Weil nun aber das AHV/IV-Mehrwertsteuerprozent mit einer besonderen Zweckbestimmung bei den Ausgaben mit eingeschlossen ist - es wird vielleicht im Jahre 2003 kommen oder nicht -, ist die normale Staatstätigkeit im Legislaturfinanzplan etwas überschätzt wiedergegeben. Wenn wir das berücksichtigen, merken wir, dass das Wachstum der normalen Staatstätigkeit, ohne Zusatzfinanzierung AHV wegen der Demographie, noch bei etwa 2 Prozent liegt. Das heisst mit anderen Worten: Es entspricht etwa der Teuerung; das wäre eine reale Plafonierung und wäre nicht so schlecht. So ist der Finanzplan verfassungskonform. Wir haben im Jahr 2003 sogar einen Überschuss, der - Gott sei es geklagt - im neuen Finanzplan schon wieder verschwunden ist. Hier drin nicht enthalten sind die Expo.02, die Sturmschäden von Lothar, die Steuerausfälle aufgrund der Familienbesteuerung, die Umsatzabgabe. Einige Eckwerte haben sich aber auch verändert, z. B. die höheren Zinsen, aber auch das höhere Wirtschaftswachstum. Wir erwarten bei den direkten Bundessteuern mehr, als im Finanzplan jetzt angegeben ist.
Ich muss noch sagen, dass sich das, was Sie hier mit den Richtlinienvorstössen beschlossen haben, in diesem Plan noch nicht auswirkt. Die politische Umsetzung dieser Richtlinienvorstösse kommt vielmehr erst später zum Tragen. Hier ist Vorsicht geboten, denn sie enthalten potenziell natürlich eine Ausgabenexplosion, die sich hier noch nicht niederschlägt. Das muss man einmal wissen.
Wegen der guten Steuereinnahmen haben wir im Bundesrat einen gewissen Verteilungsspielraum diagnostiziert; wir meinen, dass dieser Spielraum zwischen einer und anderthalb Milliarden Franken liegt. Wir schlagen Ihnen deshalb ein Steuerentlastungspaket von etwa 1,4 Milliarden Franken vor - Familienbesteuerung, Stempelabgabe.
Wir haben nun aufgrund der Departementseingaben die Fakten einmal neu geschätzt. Dazu kann man ungefähr, sehr pauschal, im Moment Folgendes sagen: Das bundesrätliche Paket Lothar und Expo.02 scheint dank guter Steuereingänge verkraftbar zu sein; der Finanzplan entspricht dem Haushaltziel. Das Ausgabenwachstum aber liegt, obwohl die Departemente sich weitgehend an die Vorgaben gehalten haben, mit 4,5 Prozent doch signifikant über dem Wachstum des BIP, dies trotz hervorragender Wirtschaftslage.
Ich teile die Meinung, dass diese nicht gesichert ist, es muss nur mit dem Franken etwas passieren. Sie erinnern sich, dass wir unmittelbar vor dem Absturz in die zehnjährige Rezession das höchste Wachstum der letzten Jahre hatten, vergleichbar mit dem jetzigen. An sich bin ich aber optimistisch; ich sage nur, dass man nicht auf dieses Wachstum bauen kann.
Trotz dieses Wachstums sind aber keine nennenswerten Überschüsse erkennbar. Das ist ein Indiz dafür, dass die strukturellen Defizite trotz Stabilisierungsprogramm nicht verschwunden sind. Deshalb zeichnen sich keine signifikanten Spielräume ab, die über die Vorgaben des bundesrätlichen Steuerpaketes und der Legislaturplanung hinausgehen.
Trotzdem wird der Bund von einem Zangenangriff bedrängt. Auf der Ausgabenseite drohen die Dämme zu bersten. Ich weiss nicht, ob ich lächeln oder eher ein anderes Gesicht machen soll. Wenn ich aber höre, dass Sie jetzt Motionen überweisen wollen, die erstens einen Schuldenabbau wollen, zweitens einen signifikanten Abbau der Staatsquote, dass Sie aber erst vor kurzem eine Motion überwiesen haben, die unsere Entwicklungshilfe in kürzerer Zeit wieder auf 0,4 Prozent des BIP erhöhen will, dann ist das schlicht nicht nachvollziehbar, dann sind Sie widersprüchlich. Dann wollen Sie von uns zwar keine Verschuldung, aber trotzdem mehr ausgeben und Steuergeschenke machen.
So geht es natürlich nicht. Ich appelliere schon ein bisschen an Ihre Kohärenz beim Politisieren. Stimmen Sie nicht nur immer dem zu, was nach aussen angenehm ist, sondern machen Sie eine Politik - auch wenn Sie vielleicht nicht allen Freude machen können -, die letztlich der Verantwortung gegenüber dem Ganzen entspricht.
Ich kann mir ja - nach der Vehemenz, mit welcher Herr Weyeneth diese Motionen vertreten hat - ungefähr vorstellen, wie Sie abstimmen werden. Es ist natürlich widersprüchlich, wenn Sie einerseits dies tun und auf der anderen Seite das Gegenteil machen. Das wollte ich Ihnen einfach Deutsch und deutlich sagen!
Ich stelle aber auch fest, dass ein eigentlicher Wettbewerb um Steuersenkungen entbrannt ist, was dreifach begründet wird:
1. Es wird gesagt, dass Steuersenkungen Wirtschaftswachstum erzeugen würden, womit man bei den Steuern wahrscheinlich gar nichts merken werde. Ich bin der Auffassung, dass bei unserem im internationalen Vergleich sehr moderaten Steuerniveau ein Wachstumsimpuls infolge Steuersenkungen ökonomisch nicht plausibel ist. Das wäre bei exorbitanten Steuern der Fall. Wir haben zwar auch Wachstumsbremsen, aber es sind andere als das Steuerniveau.
2. Es gibt die alte Behauptung, dass unser Steuerniveau überhöht sei. Tatsächlich sind wir in vielen Bereichen kein Paradies mehr, zum Teil liegen wir im Mittelfeld; aber im Mittel sind wir immer noch bei den Besten - und das wollen wir auch bleiben.
3. Ich höre in zunehmendem Masse, man müsse dem Staat den Geldhahn wieder zudrehen, sonst würden er respektive die in Bern das Geld wieder mit vollen Händen zum Fenster hinauswerfen. Überweisen Sie deshalb bitte nicht zu viele "kostspielige" Motionen, sonst stärken Sie diesen Leuten den Rücken, was ich sehr bedauern würde. Für mich ist diese Argumentation mit der leeren Kasse eine Bankrotterklärung der Politik, die wir so nicht akzeptieren dürfen.
Wenn wir jetzt in der Hochkonjunktur durch Mehrausgaben und durch Steuersenkungen sozusagen die vielleicht sich leicht abzeichnenden strukturellen oder konjunkturellen Überschüsse in strukturelle Defizite verwandeln, wenn wir diese Überschüsse verpulvern, dann werden Sie den Keim für die nächsten riesigen, immensen Defiziten in der nächsten Rezession setzen. Das ist nicht verantwortbar, das ist verantwortungslos.
Ich meine, dass wir in der Finanzpolitik im Wesentlichen vier mittelfristige Ziele realisieren können:
1. Wir möchten die Rechnung des Bundes im Laufe eines Konjunkturzyklus ausgleichen. Das heisst, dass weder Ausgabenwachstum noch Steuersenkungen zu strukturellen Defiziten führen sollen. Sonst haben wir zwar Defizite in der Rezession, aber keine Überschüsse in der Hochkonjunktur.
2. Damit die tiefe Steuerquote erhalten oder noch gesenkt werden kann, müssen wir die eigentlichen Bundesausgaben - ohne den Sozialbereich, hier haben wir bewusst Ausnahmen gemacht - real möglichst plafonieren, oder sie sollten zumindest weniger stark als das BIP wachsen. Das wird schwierig sein, aber wir sollten es versuchen. Man kann dann aber nicht immer Neues fordern, sonst geht es nicht.
[PAGE 775] 3. Die allfälligen steuerlichen Reformen dürfen wir nur dort vornehmen, wo es von der Gerechtigkeit her unabdingbar und vom Wirtschaftsstandort her nötig ist.
4. Wir müssen die Schulden abbauen, damit wir im Hinblick auf die nächste Rezession wieder einen gewissen Handlungsspielraum haben.
Das erste Ziel, eine ausgeglichene Rechnung über einen Zyklus, steht im Legislaturprogramm. Wir werden Ihnen eine Schuldenbremse präsentieren, die das "Haushaltziel 2001", das konjunkturpolitisch zu starr ist, ablösen wird. Dieses Instrument wird die automatischen Stabilisatoren wirken lassen; es wird in der Rezession wohl Defizite zulassen, sie aber in der Hochkonjunktur kompensieren. Wenn Sie die Kompensation in der Hochkonjunktur unterbinden, ist das Ziel nicht erreichbar.
Das Schicksal jeder Finanzpolitik entscheidet sich bei den Ausgaben. Es ist angenehmer, Steuersenkungen zu verkünden, als immer wieder die verbissenen Widerstände gegen die Ausgabendisziplin zu überwinden. Ich appelliere an Sie, in den kommenden, besseren Zeiten diese Ausgabendisziplin, die wir bisher einigermassen durchhalten konnten, nicht aufzugeben. Es ist leichter, Aufstockungen von Ausgaben zu bremsen oder neue Ausgaben gar nicht erst entstehen zu lassen, als alte Ausgaben in Milliardenhöhe gegen den Widerstand der organisierten Besitzstandwahrer zu sparen. Deshalb ist so etwas wie ein zweites Stabilisierungsprogramm im momentanen Umfeld aus unserer Sicht kaum realistisch; es durchzusetzen war in der Krise schon schwer genug. Deshalb sollten wir uns bemühen, bei den neuen Aufgaben ein gewisses Mass zu halten.
Ich komme zu einem schon in einer Motion formulierten Element, zur Frage: Können wir Schulden abbauen oder nicht? Es gibt zwei Massnahmen, mit denen wir die Verschuldungssituation signifikant verbessern können:
Wenn es gelingt, mit der Schuldenbremse die Rechnung über einen Konjunkturzyklus hinaus ausgeglichen zu halten, bedeutet dies, dass der Schuldensockel im Laufe der Zeit nominell eingefroren wird. Weil aber die Wirtschaft trotzdem nominell wächst - wahrscheinlich nicht unbeachtlich -, nimmt die Schuldenquote ab. Das wäre schon ein gutes Resultat.
Herr Walker und Herr Loepfe haben es schon gesagt: Wir dürfen die ausserordentlichen und einmaligen Erträge aus der Versteigerung der Funklizenzen und aus allfälligen Verkäufen der Swisscom-Aktien ausschliesslich zur Schuldentilgung brauchen. Dieses Prinzip müssen wir eisern durchziehen, sonst sind wir verloren.
Herr Walker hat auf einen Zusammenhang angespielt, den es finanzpolitisch eigentlich gar nicht gibt. Denn die enormen Summen, die wir der Post geben müssen, damit sie ihre zukünftigen Aufgaben selbstständiger ausführen kann, müssen wir zahlen, ob wir die Swisscom-Aktien nun verkaufen oder nicht. Der Löwenanteil dieser Zuschüsse, die die Post braucht, betrifft nicht etwa Kapitalien für die Postbank, sondern Defizite in der heutigen Pensionskasse des Bundes. Bei der Verselbstständigung der Postkasse müssen 3,5 bis 4 Milliarden Franken überwiesen werden; das ist der Löwenanteil der von der Post benötigten Zuschüsse. Deshalb hat das mit der Swisscom-Aktie eigentlich gar nichts zu tun. Wir müssten es ohnehin so machen.
Weil Herr Walker auf die Postbank angespielt hat - ich verstehe ihn -, möchte ich dazu zwei Bemerkungen machen. Die erste betrifft die Auswirkungen auf die Struktur. Mein Departement wird eine Studie in Auftrag geben, denn wir möchten - soweit man das voraussagen kann - natürlich wissen, wie sich die Bankenlandschaft durch den Einfluss einer allfälligen Postbank verändern würde.
Die zweite Bemerkung: Die Post hat im Prinzip verschiedene Möglichkeiten, die nicht mehr gedeckten Kosten der verschiedenen Niederlassungen und Poststellen im Lande zu finanzieren:
1. Sie kann sehr intensiv restrukturieren.
2. Sie kann die Zusammenarbeit mit Banken suchen - mit Kantonalbanken, Raiffeisenbanken und anderen Verteilern -, um die Kosten besser zu verteilen, so wie man es damals in der Wüste Mojave im Wilden Westen gemacht hat, wo es die Tankstelle, den Spezereiladen und die Poststelle in einem gab.
3. Sie kann die Grundleistung, die wir ja garantieren wollen, mit Subventionen erfüllen.
4. Die anderen Marktteilnehmer und Player können durch Lizenzen an der Finanzierung des Grundauftrages beteiligt werden.
5. Es können der Post neue Geschäftsfelder erschlossen werden, damit sie neue Deckungsbeiträge generieren kann, um die Poststellen mitzufinanzieren.
Wir denken dabei beispielsweise an die Postbank, die eine gute Lösung ist. Sie muss aus der Sicht des Bundesrates aber drei Bedingungen erfüllen: Erstens darf es nicht sein, dass der Monopolbereich die Bank subventioniert, sonst wären die Spiesse nicht gleich lang. Zweitens darf es keine Staatsgarantie geben, sonst wären die Spiesse auch nicht gleich lang. Das ist selbstverständlich, es darf keine versteckten Subventionen geben. Drittens muss die Postbank genauso der Bankengesetzgebung und damit der Bankenkommission unterstellt werden wie alle anderen Banken. Dann ist wettbewerblich und aus liberaler Sicht das Ganze an sich unbedenklich. Aber ich sage es noch einmal: Es ist nicht die einzig mögliche Lösung. Wir erwarten von der Post natürlich auch einen Effort, so dass sie uns noch etwas vertiefte Vorschläge vorlegen kann.
Nun möchte ich noch kurz auf die drei Vorstösse eingehen: Ich muss Ihnen schon sagen, dass ich eigentlich überrascht war, als ich den Vorstoss bezüglich der Holdingbesteuerung sah. Aus den Begründungen, die ich hier gehört habe, bin ich eigentlich nicht viel klüger geworden. Denn ich bin der naiven Meinung, wir hätten mit der Unternehmenssteuerreform den Holdingstandort signifikant aufgewertet, und zwar so stark, dass wir heute mit den Holländern oder irgendwem gleichziehen können. Ich darf Ihnen auch sagen, dass gerade noch verhindert werden konnte, dass unsere neue Holdingregelung auf einer Liste mit unfreundlichen oder schädlichen Steuerpraktiken als international geächtet erscheint.
Ich muss Ihnen sagen: Wir befinden uns hier in einem sehr schwierigen Umfeld. Wir haben gut daran getan, die Holdingbesteuerung zu modernisieren; das bewirkt etwas. Gerade dort ist im Moment eine zusätzliche Verbesserung wirklich nicht dringlich. Sollten Sie daran denken, dass man zum Beispiel bezüglich Sitzgesellschaften und solcher Dinge auch noch etwas mehr tun könnte oder dass man die kantonalen Holdingregelungen beim Bund übernehmen könnte, dann muss ich Ihnen einfach sagen: das ist international gesehen ein Spiel mit dem Feuer. Auf der erwähnten Liste figurieren heute als schädliche Steuerpraktiken unsere kantonalen Regelungen für Hilfs-, Verwaltungs- und Domizilgesellschaften; das war nicht zu verhindern. Wir stehen also unter Beobachtung.
Wir hatten bisher bei den Holdings noch ein einziges Argument: Wir konnten sagen, wir seien immerhin irgendwo noch im Bundessteuersystem drin. Wenn Sie diese Form der Besteuerung mit irgendwelchen Modellen auch noch streichen, dann befinden wir uns in einem sehr riskanten Umfeld, das dann vielleicht letztlich mehr Schwierigkeiten bereitet, als es nützt. Ich sage das als jemand, der wirklich in guten Treuen alles tun will, um unseren Wirtschaftsstandort zu verbessern.
Deshalb bin ich der Meinung, Sie sollten diesen Vorstoss als Postulat überweisen und nicht als Motion.
Zur Motion 00.3213, "Steuerquote und Staatsquote" - mit den Forderungen: Steuerquote nicht höher als 10 Prozent, Staatsquote der Steuerquote annähern, Rückzahlung der Bundesschulden -, möchte ich nur Folgendes sagen: Was die mittlere Formulierung anbelangt - Staatsquote der Steuerquote annähern -, könnte man den Vorstoss als Motion entgegennehmen, weil das der Sinn der Schuldenbremse ist, wenn Sie so wollen. Wenn ich hingegen lese, dass mittelfristig eine Rückzahlung der Bundesschulden erfolgen soll, wenn ich das also wörtlich nehme, dann muss ich sagen - Ihr Optimismus macht mir Freude -, dass das völlig [PAGE 776] undenkbar ist. Wir können vielleicht, wenn wir die Quote stabilisieren, mit den "Windfall"-Erträgen etwas tun, aber das entspricht dann eher der Form eines Postulates und nicht genau dem Wortlaut der Motion. Aber der schwierigste Teil ist die Forderung, die Steuerquote unter 10 Prozent zu senken: Herr Weyeneth hat auf die subtile Unterscheidung zwischen Steuer- und Fiskalquote hingewiesen. Weil Sie eben wollen, dass wir die Finanzierung der AHV, auch wenn sie zweckgebunden ist, voll in die Bundesrechnung nehmen, nehmen wir eigentlich ein Element der Fiskalquote in die Steuerquote. Man kann das schon in der Rechnung lassen. Wir haben aber gesagt, dass man das für die Interpretation unserer Quoten ausnehmen muss. Warum?
Glauben Sie wirklich, die Steuerquote, inklusive dieser Mehrwertsteuerprozente, unter 10 Prozent senken zu können, wenn Sie die AHV mit ihren Bedürfnissen - sogar wenn Sie der 11. AHV-Revision zustimmen - und auch die IV einbeziehen. Glauben Sie wirklich, die Steuerquote unter 10 Prozent senken zu können, wenn Sie gleichzeitig - um die Quote stabil halten oder senken zu können - im übrigen Bundesbereich Ausgaben in der Grössenordnung von 1,5 Prozent wegsparen wollen, also wirklich bei Ausgaben von 50 Milliarden Franken 4 bis 8 Milliarden Franken wegsparen wollen und mir auch noch sagen, das solle bei der Armee geschehen; dann gibt es sie schon gar nicht mehr. Glauben Sie wirklich, das tun zu können, wenn Sie gleichzeitig bei der Bildung und bei der Entwicklungshilfe aufstocken wollen, bei all diesen Bereichen.
Ich kann ich Ihnen sagen: So kann man es doch nicht machen! Jetzt nickt Herr Sandoz; er denkt natürlich an die Landwirtschaft. Sie hat etwas dazu beigetragen, dass die Kosten nicht mehr explodieren, aber sie leidet auch schon unter dieser Geschichte. Ich muss Ihnen einfach sagen: Das sind wunderschöne Deklamationen; Sie glauben, hier könne man so im Allgemeinen, ohne das Spezielle zu sehen, diese Zahlen erreichen. Aber diese Zahlen sind nicht realisierbar, solange Sie gleichzeitig noch in anderen Bereichen Aufgabenaufstockungen vornehmen. Deshalb ist es wahrscheinlich vorsichtiger von Ihnen - damit Sie auch nicht immer wieder meine Vorwürfe hören müssen, wenn Sie zu viel ausgeben -, wenn Sie hier etwas zurückhaltend sind mit dem Zwang, Quoten zu erreichen, die so nicht erreichbar sind.
Zur Steuerreform mit ökologischen Anreizen: Ich will es kurz machen. Herr Kaufmann hat von der doppelten Legende gesprochen. Wir haben gewisse Studien gemacht und festgestellt, dass die erste Dividende, nämlich das Einsparen von Energie, aufgrund von gewissen Modellannahmen zu erwarten ist. Es sollte möglich sein, mit dem, was Sie in Ihrer Grundnorm vorgesehen haben, über die im September abgestimmt wird, vielleicht 10 Prozent der Energie einzusparen.
Auf der anderen Seite zeigt sich aber klar, dass die zweite Dividende nicht sehr wahrscheinlich ist, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen bestenfalls nicht so gut sind; in Bezug auf die Beschäftigung sind sie vielleicht ein ganz klein bisschen positiv, in Bezug auf das Wachstum ein ganz klein bisschen negativ, aber im Zufallsbereich. Wenn eine solche Energiebesteuerung ökonomisch einigermassen neutral ist, ökologisch aber eine gewisse Wirkung erzeugt, ist sie durchaus vertretbar. Das kann man sagen. Das ist auch der Grund dafür, warum der Bundesrat Ihrer Grundnorm zustimmt. Wenn Sie uns nun aber zwingen, sehr rasch noch Weiteres zu tun, möchte ich Sie doch für Folgendes - das ist auch der Grund, warum wir den Vorstoss als Postulat und nicht als Motion entgegennehmen möchten - um Verständnis bitten: Wir möchten jetzt, da diese Abstimmung im September bevorsteht, nicht wieder damit anfangen, Vernehmlassungen zu machen und an dieser Steuer herumzuwerkeln. Damit würden wir die ganze Situation noch viel unübersichtlicher machen.
Ich glaube, das Volk muss jetzt entscheiden. Danach gibt es zwei Möglichkeiten - ich spreche jetzt nicht von der Übergangsbestimmung, sondern nur von der Grundnorm, die später in die Finanzordnung eingebaut werden sollte -: Wenn das Volk zur Grundnorm Ja sagt, wird der Bundesrat mit aller Wahrscheinlichkeit diese Grundnorm tel quel in die Finanzordnung übernehmen, weil sie ungefähr dem entspricht, was auch der Bundesrat vorgeschlagen hätte. Wenn aber das Volk zu dieser Grundnorm Nein sagt, dann wird man diese Abstimmung analysieren müssen. Man wird schauen müssen, wie die Mehrheitsverhältnisse sind, welches die Beweggründe für das Nein waren. Wenn es ein starkes Nein wäre, würde ich es für relativ problematisch halten, wenn man am Tag darauf schon wieder mit dem Gleichen - bei nur kleinen Veränderungen - käme. Nach dem, was wir in der Schweiz gewohnt sind, wäre es realpolitisch wahrscheinlich so, dass das vom Volk nicht akzeptiert würde.
Aber der Bundesrat geht immer noch von einem Ja aus. Wenn das Volk Ja sagt, wird der Bundesrat ungesäumt mit zwei oder drei Varianten der gesetzlichen Umsetzung dieser Grundnorm in die Vernehmlassung gehen - nicht auf der Basis der Übergangsbestimmung, sondern als Dauerrecht.
Aber weil alle diese Fragen im Moment noch offen sind und wir die Abstimmung abwarten möchten, bitten wir Sie, diesen Vorstoss nur als Postulat zu überweisen.
Zusammenfassend: Wir würden es vorziehen, wenn Sie alle drei Vorstösse als Postulate überweisen würden. Wo die Stossrichtung richtig ist, werden wir uns bemühen, mit Ihnen zusammen eine entsprechende Finanzpolitik zu betreiben.