Gross Andreas · Nationalrat · 2003-06-19
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Es gibt ein Argument, das bisher nicht zur Diskussion stand und das ganz wichtig ist: Es ist schon einige Male vorgekommen, dass der Bundesrat in seiner Begründung der Befürwortung des Vorstosses dem Vorstoss einen anderen "Drive" gab, eine andere Tendenz, als die Urheberin oder der Urheber es wollte. Das ist mir persönlich auch schon passiert. Dann ist es ganz wichtig, dass der Urheber des Vorstosses begründen kann, weshalb er [PAGE 1157] zwar glücklich ist, dass der Bundesrat den Vorstoss entgegennimmt, aber nicht möchte, dass der Bundesrat dem Inhalt eine andere Tendenz gibt, als er es befürwortet hat.
Deshalb, glaube ich, sollte man nicht von vornherein einfach ausschliessen, dass man einen Vorstoss begründen kann, der befürwortet wird. Es ist ja nicht so, dass die jetzige Formulierung das Vorgehen von Herrn Weyeneth ausschliesst. Aber wenn Herr Weyeneths Formulierung reinkommt, dann kann der Urheber nicht mehr argumentieren. Das wäre dann, glaube ich, zu eng.