Binder Max · Nationalrat · 2003-06-19
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-19
Wortprotokoll
In Bezug auf das Zuhören möchte ich Ihnen sagen, dass das in diesem Saal in den meisten Fällen nicht von der Sprache abhängt. Es wird oft zugehört, und es wird auch oft nicht zugehört - unabhängig von der Sprache, in der gesprochen wird.
Ich nehme aus Sicht der Verwaltungsdelegation Stellung zum Antrag Nabholz. Eines haben uns die Tessiner Kolleginnen und Kollegen sicher voraus - übrigens auch die Romands und die Romanischsprechenden -: Da sie einer sprachlichen Minderheit angehören, müssen sie sich - vor allem eben die Tessiner Kolleginnen und Kollegen - schon in jungen Jahren mit einer der beiden andern Sprachen, eben mit Deutsch oder Französisch, vertraut machen. Das gilt auch für die Romanischsprechenden. Ausser im Misox sind die Tessiner Kolleginnen und Kollegen, kaum haben sie die Kantonsgrenze überschritten, bereits in einer anderen Sprachgegend. Durch diese Umstände sind unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Sonnenstube der Schweiz in der exzellenten Situation, dass sie sich zum Zeitpunkt ihrer Wahl in einen der eidgenössischen Räte bereits in einer der anderen Amtssprachen, vielfach sogar in beiden verständigen können. Das ist ein grosses Plus, das sie schon von Natur aus mitbringen. Das haben mir übrigens auch Tessiner Kollegen bestätigt.
Die Verwaltungsdelegation hat aber noch einen anderen Grund, diesen Antrag abzulehnen. Wegen der schwierigen Finanzlage des Bundes - jetzt komme ich eben doch auf die Kosten zu sprechen, Frau Nabholz - hat die Verwaltungsdelegation beim Budget des Parlamentes 2,4 Millionen Franken gestrichen. Diese Streichung wird einige Opfer verlangen - von den Ratsmitgliedern selber, aber auch von den Parlamentsdiensten. Es wurden in diesem Zusammenhang auch Leistungen gestrichen, deren Realisierung für den Parlamentsbetrieb wünschbar wäre, aber nicht unmittelbar [PAGE 1154] notwendig ist. In dieser Situation erachtet es die Verwaltungsdelegation nicht für angebracht, zusätzliche Mittel für die Simultanübersetzung in die italienische Sprache vorzusehen. Dies würde nämlich die Anstellung von drei Dolmetscherinnen oder Dolmetschern bedingen und Kosten von insgesamt 420 000 Franken pro Jahr verursachen.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Verwaltungsdelegation, den Antrag Nabholz abzulehnen.