Kunz Josef · Nationalrat · 2003-06-19
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-19
Wortprotokoll
Nach geltendem Recht kann eine Interpellation oder eine Einfache Anfrage dringlich erklärt werden. Sie alle kennen vor allem bei Interpellationen die langen Debatten, bei denen ein Problem wohl besprochen, dem Bundesrat aber kaum ein Auftrag erteilt werden kann. Sie alle haben schon erlebt, wie unsere Vorstösse, vor allem auch Motionen, auf die lange Bank geschoben werden und somit das aufgenommene Problem nicht fristgerecht behandelt werden kann. Es wäre sinnvoll, wenn wir als Parlamentarier bei dringendem Handlungsbedarf ein Instrument hätten, mit dem wir dem Bundesrat raschestmöglich einen Auftrag erteilen können. Sehr oft sind wir mit den heutigen Möglichkeiten zu langsam.
Mit meinem Antrag will ich das Parlament zugunsten der Bürgerschaft effizienter machen und vor allem Ihnen die Möglichkeit geben, unter besonderen Umständen rasch reagieren zu können. Wie in Absatz 2 vorgeschlagen, entscheidet das Büro über die Dringlichkeit einer Motion. Es besteht also nicht die Gefahr, dass Sie mit dringlichen Motionen überflutet werden. Mit dem Antrag soll aber ein Instrument geschaffen werden, mit dem Sie rasch reagieren können, was mit der dringlichen Interpellation oder der dringlichen Einfachen Anfrage eben nicht der Fall ist. Sie haben jetzt die Möglichkeit, diese Korrektur vorzunehmen.
Stimmen Sie aus diesen Gründen meinem Antrag zu. Sollten Sie meinem Antrag zustimmen, so bin ich davon überzeugt, dass das Parlamentsgesetz in diesem Sinne angepasst werden kann.