Fässler Hildegard · Nationalrat · 2003-06-19
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit Studer und damit den Bundesrat und lehnt den Antrag Leutenegger Hajo entschieden ab.
Es geht hier um eine Neuregelung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer. Dies ist nötig, weil wir jetzt eine Entflechtung von Aufgaben und Finanzierung haben; deshalb brauchen wir einen neuen Absatz 4. Es geht darum, wie viele Mittel für den horizontalen Ressourcenausgleich zur Verfügung gestellt werden. In den Diskussionen in der Kommission wurde uns eigentlich ständig gesagt, man dürfe nirgends irgendetwas ändern, weil das alles ein ausgehandelter Kompromiss mit den Kantonen sei. Ich habe nie so ganz daran geglaubt, aber die Entscheide, die wir bisher gefällt haben, gehen ja ganz in diese Richtung. Auch diese Zahl von 15 Prozent zugunsten der Kantone, mit dem Wort "mindestens" davor, ist so ein Aushandlungsresultat. Bund [PAGE 1169] und Kantone haben hier für sich eine Lösung gefunden, von der sie beide finden, dass sie nicht übervorteilt werden und auch die andere Seite nicht übervorteilen.
Für mich ist es ganz wichtig, dass wir eine gewisse Flexibilität zulassen, denn die Berechnungen, die mit Hilfe einer Simulation gemacht wurden, wo man dann herausgefunden hat, dass der Anteil wahrscheinlich etwa 17 Prozent sein soll, beruhen auf relativ alten Zahlen. Das ist übrigens auch ein Mangel in der ganzen Vorlage. Wir haben sehr viele Berechnungen bekommen, die nur auf relativ alten Zahlen beruhen. Es ist in der Kommission ganz klar gesagt worden, dass sich bis zum Inkrafttreten des NFA hier einiges geändert haben könnte, dass es also nicht 17 Prozent sind, die hier für diesen Ausgleich benötigt werden, sondern 15 Prozent.
Also nochmals: Bund und Kantone haben sich darüber geeinigt, was den Kantonen als frei verfügbare Mittel zur Verfügung gestellt werden soll. Es ist richtig, dass wir das hier definitiv und nicht in einer Übergangsbestimmung regeln. Die Formulierung des Ständerates ist etwas willkürlich und auch interpretationsbedürftig. Wenn es da heisst: "Der Anteil kann bis auf 15 Prozent gesenkt werden, sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern", dann ist das für uns zu interpretationsbedürftig.
Noch etwas zu den Aussagen von Herrn Müller und Herrn Zuppiger zum Antrag Leutenegger Hajo. Der Antrag verlangt ganz konkret 17 Prozent, ohne "mindestens" oder "höchstens" oder so. Das wurde von den beiden Rednern damit begründet, dass die Kantone Planungssicherheit bräuchten. Das ist natürlich überhaupt nicht der Fall, wenn man "17 Prozent" schreibt, oder es ist nicht eher der Fall, als wenn man "mindestens 15 Prozent" schreibt, denn Planungssicherheit gibt es in diesem Bereich nicht. Wir wissen nie, wie hoch die Einnahmen der direkten Bundessteuer auf Franken und Rappen genau sind. Es ist blauäugig zu behaupten, die Kantone könnten besser planen, wenn sie wüssten, dass sie genau 17 Prozent der direkten Bundessteuer erhalten. Man weiss nie, wie viel hereinkommt - schauen Sie die letzte Rechnung an und wie wir uns da verrechnet haben, weil die Unternehmen viel weniger direkte Bundessteuer bezahlt haben!
Mit der Zahl 17 tut man nur so, als hätte man Planungssicherheit. Ich möchte Sie bitten, hier dem von Bund und Kantonen ausgehandelten Kompromiss zuzustimmen - wie Sie es jetzt die ganze Zeit gemacht haben - und damit dem Bundesrat und der Minderheit Studer Heiner zu folgen.