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Fässler Hildegard · Nationalrat · 2003-06-19

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen empfehlen, die beiden Minderheiten zu unterstützen.

In Absatz 1 geht es wirklich darum, dass es möglich ist, dass die beiden Beträge eventuell verschieden gross sind - der Beitrag an den soziodemographischen und der Beitrag an den geographisch-topographischen Ausgleich. Es könnte wirklich sein, dass es hier ganz verschiedene Belastungen gibt. Deshalb ist es wichtig, dass es aufgrund dieser Belastung eben möglich ist, dass man hier verschiedene Beträge spricht.

Zur Begründung von Frau Lalive d'Epinay für die FDP-Fraktion: Das hat nun nichts, aber auch gar nichts mit den 85 Prozent des Grundausgleichs zu tun! Hier geht es um den Lastenausgleich und nicht um den Ressourcenausgleich! Ich verstehe, dass die FDP-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmt, aber die Begründung war völlig falsch, weil sie gar nichts mit diesem Artikel zu tun hat.

Herr Zuppiger hat dann noch gesagt, man müsse den Wirkungsbericht abwarten. Der Wirkungsbericht wird zeigen, wie sich die beiden Lastenausgleichsgefässe je auswirken. Er wird nicht zeigen, dass man das Geld anders verteilen muss, sondern er wird zeigen, wie diese Gelder wirken. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir hier diesen Teil in das Gesetz einfügen.

Zu Absatz 4: Es wurde uns ja immer wieder gesagt, dass es Zentren gibt, die besondere Lasten haben. Die Gemeinden haben natürlich auch dafür lobbyiert, dass sie hier endlich auch einmal über den soziodemographischen Lastenausgleich wahrgenommen werden. Aber dann muss auch irgendwo eine gesetzliche Handhabe sein, dass die Gemeinden, die betroffen sind, dann auch ihrem Kanton sagen können: "Hallo, hier sind wir anspruchsberechtigt!" Sonst geht allenfalls das Geld in einem Kanton wie dem meinen einfach an den Kanton, und die Stadt St. Gallen, die eigentlich mit diesem Ausgleich gemeint ist, wird sich gegen 89 andere Gemeinden wehren müssen, um dieses Geld zu bekommen. Sie können sich das Resultat ausrechnen!

Ich möchte Ihnen das Ganze nur mit ein paar wenigen Zahlen demonstrieren: Der Kanton Zürich macht jeweils eine Auswertung, was ihn gewisse Dinge kosten. Im Jahr 1999 hat im Kanton Zürich der Betrag für soziale Wohlfahrt in Zentren 1212 Franken pro Person gekostet, in ländlichen Gemeinden waren es 1000 Franken weniger, nämlich 212 Franken. Wenn man ausrechnet, was der Kanton Zürich über den soziodemographischen Lastenausgleich zugute hat, sind das 49 Franken.

Wenn Sie nur schon dieses Verhältnis ansehen, sehen Sie zum einen, dass die Zentren viel stärker belastet sind, und zum anderen, dass der Betrag für den soziodemographischen Ausgleich vermutlich zu klein ist. Weil wir hier aber keinen Graben zwischen Berggebieten und Zentren schaffen wollen, gehen wir nicht davon aus, dass der Betrag unbedingt verschieden ausgestaltet werden soll. Aber wenn es sich zeigt, dass die Belastungen wirklich sehr unterschiedlich sind, müsste eine Möglichkeit geschaffen werden, damit diese Beträge verschieden sein können.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit Fehr Hans-Jürg zuzustimmen. All jenen, die irgendwie mit einem Zentrum in ihrem Kanton verbunden sind, möchte ich Absatz 4 ans Herz legen.