Lexipedia

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2004-03-09

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-09

Wortprotokoll

Ich werde Ihnen nicht zehn Minuten lang in die Ohren krächzen, sondern in Absprache mit dem Präsidenten meinen Text zuhanden des Amtlichen Bulletins abgeben. Das ist für meine Stimme und für Sie besser.

[VS]

Präsident (Binder Max, Präsident): Ich danke Frau Vermot und wünsche ihr gute Besserung. Ich bin einverstanden damit, dass ihr schriftliches Votum ins Amtliche Bulletin aufgenommen wird. - Sie haben nichts dagegen.

[VS]

Schriftlich eingereichtes Votum Vermot-Mangold Ruth-Gaby

Ich danke für den Bericht des Bundesrates. Die Delegation hat sehr intensiv gearbeitet. Es ist betrüblich, dass die Arbeit des Europarates nicht besser wahrgenommen und unterstützt wird. Ich befasse mich hier vor allem mit Tschetschenien.

In Tschetschenien herrschen weiterhin Rechtlosigkeit, Gewalt und Willkür. Das vergangene Jahr und die ersten Monate des laufenden Jahres sind von der so genannten Tschetschenisierung des Konfliktes gekennzeichnet. Das bedeutet, dass immer mehr Tschetschenen angeworben werden, um für russische Institutionen bzw. die Sicherheitsorgane des pro-russischen Präsidenten Achmad Kadyrow zu arbeiten. Die Leibgarde Kadyrows umfasst bereits mehrere Tausend Mann und steht den russischen Sicherheitskräften bei Übergriffen auf die tschetschenische Zivilbevölkerung mittlerweile in nichts mehr nach. Diese Entwicklung ist äusserst besorgniserregend, weil sie die bereits deutlich feststellbare Radikalisierung der tschetschenischen Gesellschaft noch weiter verstärkt. Die Enttäuschung der Tschetschenen über das Schweigen und Wegschauen des Westens ist einer friedlichen Lösung des Konfliktes ebenfalls nicht förderlich. Es besteht heute die Gefahr einer Eskalation zu einem innertschetschenischen Bürgerkrieg.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch identifiziert das Verschwindenlassen von Zivilpersonen als derzeit charakteristischste Menschenrechtsverletzung in Tschetschenien. Auch das US-Aussenministerium kritisiert in seinem Menschenrechtsbericht vom Februar 2004 das politisch motivierte Verschwindenlassen von Zivilpersonen durch russische Einheiten in Tschetschenien. Nach Angaben lokaler Menschenrechtsorganisationen verschwinden weiterhin monatlich mehr als dreissig Personen.

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Alvaro Gil-Robles, stellt fest, dass Unsicherheit und Straffreiheit nach wie vor die grössten Probleme in Tschetschenien darstellen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates zog den einzig konsequenten Schluss aus dieser Feststellung und empfahl für den Fall, dass die gravierenden Menschenrechtsverletzungen weiterhin nicht bestraft werden, die Einrichtung eines internationalen Ad-hoc-Tribunals für Kriegsverbrechen in Tschetschenien.

Fast so hoffnungslos wie die Situation der Menschen in Tschetschenien ist die Lage der tschetschenischen Flüchtlinge in Inguschetien. Die russischen und inguschetischen Behörden haben mit verschiedensten Druckmitteln versucht, die Flüchtlinge zur Rückkehr nach Tschetschenien zu zwingen. Einerseits wird immer wieder die Versorgung mit Wasser und Gas unterbunden. Zudem werden Flüchtlinge, die nicht nach Tschetschenien zurückkehren wollen, von den Listen gestrichen, nach denen humanitäre Hilfe verteilt wird. Die Schulen für die tschetschenischen Flüchtlingskinder sind geschlossen worden.

Doch nicht nur in Inguschetien leben tschetschenische Flüchtlinge. Auch die Schweiz beherbergt etwa 300 tschetschenische Asylsuchende. Anfang Februar 2004 wurde erstmals ein tschetschenischer Asylsuchender aus der Schweiz ausgeschafft. In der Begründung des Entscheides schreibt das Bundesamt für Flüchtlinge, dass die russische Verwaltung "im vergangenen Jahr konkrete Schritte unternommen hat, um die Situation in Tschetschenien zu beruhigen und die Verwaltung in tschetschenische Hände zu legen, worauf eine beachtliche Zahl von Vertriebenen aus Inguschetien nach Tschetschenien zurückgekehrt ist". Vor dem Hintergrund der erwähnten Entwicklungen vor Ort ist diese Analyse des BFF erschreckend.

Damit sind bereits einige Handlungsoptionen für die Schweiz angesprochen: Wenn die Bestrafung der begangenen Menschenrechtsverletzungen weiterhin keine Fortschritte macht, ist es erstens nötig, ein Ad-hoc-Tribunal für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzurichten. Hierzu ist die Unterstützung des Bundesrates nötig. Zweitens darf sich die Schweiz mit den Ausschaffungen tschetschenischer Asylsuchender nicht zur Komplizin der russischen Vertreibungspolitik machen. Drittens müsste sich der Bundesrat für eine Rückkehr der OSZE nach Tschetschenien einsetzen. Viertens schliesslich ist der Bundesrat aufgefordert, die Verantwortung der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen wahrzunehmen und der Einhaltung der Bestimmungen des humanitären Völkerrechtes in Tschetschenien Nachdruck zu verleihen.

Es ist klar, dass die Schweiz den Konflikt in Tschetschenien nicht im Alleingang lösen können wird. Aber die Schweiz hat, nicht zuletzt aufgrund ihrer historischen Rolle bei der Beendigung des letzten Krieges in Tschetschenien, eine besondere Verantwortung und auch die Möglichkeit, einen kleinen, wenn auch substanziellen Beitrag zu leisten, um die Hoffnung auf ein besseres Leben in Frieden in der kleinen Kaukasusrepublik zumindest nicht sterben zu lassen.

Der Europarat wird in Zukunft weiterhin eine wichtige Arbeit zu bewältigen haben, will er seine Zuständigkeit für die Menschenrechte weiterhin rechtfertigen. Das heisst auch, dass eine noch intensivere Einbindung aller Europaratsmitglieder erfolgen muss.