Lexipedia

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2004-03-10

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-10

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst auf die ganze Diskussion über die Rechtsauffassung und die Rechtsstaatlichkeit eingehen und auf die Frage, ob man damals anderer Meinung war oder ob wir heute die besseren Menschen sind. Das sind wir selbstverständlich nicht. Diejenigen, die vor uns gelebt haben, waren auch nicht per se die schlechteren Menschen. Aber wir sollten - und das ist ein Anspruch, der sich nicht nur an Politikerinnen und Politiker, sondern an alle Menschen stellt - aus unserer Geschichte lernen. Heute haben wir Gelegenheit dazu. Tun wir das doch auch, lernen wir aus der Geschichte und verhindern wir, dass so etwas jemals wieder passiert. [PAGE 253]

Der Bundesrat argumentierte, es habe damals eine andere Rechtsauffassung geherrscht. Das ist falsch. Die damaligen Handelnden waren sich durchaus bewusst, dass sie sich strafbar machten. Sie wendeten deshalb Zwang an, indem sie zum Beispiel mit dem Entzug der Fürsorge drohten, sie drohten eine lebenslängliche Verwahrung an - Sterilisation oder Verwahrung -, im Wissen, dass die Sterilisation nicht einfach so durchgeführt werden kann. Sie sterilisierten betroffene Frauen unmittelbar nach einer Geburt, ohne sie überhaupt zu informieren, und sie fälschten gar Krankengeschichten. Alle diese Fälle sind inzwischen dokumentiert.

Diese Unterlagen lagen während der Kommissionsberatung noch nicht vor. Ich habe bereits auf den Bericht hingewiesen, den das Sozialdepartement der Stadt Zürich in der Klinik Burghölzli erstellen liess, in dem 1000 Fälle untersucht wurden. Diese Fallbeschreibungen lagen während der Kommissionsberatung nicht vor. Das ist das am meisten und am intensivsten dokumentierte Werk, das es in diesem Zusammenhang zurzeit gibt. Der Kanton Zürich - nicht nur die Stadt Zürich - ist ebenfalls daran, seine Geschichte diesbezüglich aufzuarbeiten; diese Daten liegen noch nicht vor.

Diese Unterlagen lagen aber vor, als der Bundesrat an seiner zweiten kategorischen Ablehnung festhielt. Er hätte sich in der Zwischenzeit informieren können, und er hätte auch feststellen können, dass es nicht nur um die Rechtsauffassung geht, sondern auch um die Verfassungswidrigkeit und um die Strafbarkeit. Das Strafgesetzbuch ist 1937 in Kraft getreten, die Fälle, von denen wir reden, sind zwischen 1890 und 1970 passiert. Während dieser Zeit hatten nur drei Kantone (und auch diese nicht während der ganzen Zeit), eine gesetzliche Grundlage; die anderen Kantone hatten das nicht.

Ich finde auch den Vergleich mit der Abtreibung, der vor allem von der EVP/EDU-Fraktion gemacht wurde, jenen mit der Sterbehilfe, die der Bundesrat auch erwähnt hat, und auch jenen mit dem Heroinbezug schwierig. Es ist keine Zwangsabtreibung, es ist keine Zwangssterbehilfe, es ist kein Zwangsheroinbezug. Das sind immer freiwillige Entscheide von Menschen, die das wollen oder nicht wollen. Die Frauen, die als sozial minderwertig angeschaut wurden, die als nicht fähig angesehen wurden, einen Haushalt zu führen, die als debil betrachtet wurden, die konnten nicht freiwillig entscheiden, ob sie sich einer Sterilisation unterziehen wollten oder nicht, die wurden einfach sterilisiert - Punkt.

Eine weitere Bemerkung zu den Ausführungen von Herrn Mathys und zum Antrag der FDP-Fraktion: Es wurde gesagt, finanzielle Motive seien nicht ausschlaggebend gewesen. Offensichtlich haben sie aber eine Rolle gespielt. Ich weiss nicht, wie weit die finanziellen Auswirkungen der administrativ aufwendigen Untersuchungen, die angesprochen worden sind, eine Rolle gespielt haben. Das ist ebenfalls nicht richtig. Die Kommission hat ja gerade von einer Entschädigung, die diese aufwendigen Untersuchungen mit sich bringen würde, Abstand genommen und ist zum bescheidensten und minimalsten aller Mittel zurückgekehrt, weil es keine aufwendigen Abklärungen braucht, weil es keine langwierigen Abklärungen der Umstände braucht, sondern weil wir einfach sagen: Diese 5000 Franken sind quasi die finanziell untermauerte Unterstützung der Entschuldigung. Oder um es etwas blumiger zu sagen: Sie sind der Blumenstrauss, den wir mit der Entschuldigung mitbringen und mit dem wir den Betroffenen einen Teil - einen Teil! - ihrer Würde zurückgeben können.

Seien Sie sich auch bewusst: Wenn Sie heute Nichteintreten auf das Entschädigungsgesetz beschliessen, lassen Sie die damaligen Opfer gerade nochmals zu Opfern werden und legitimieren die damaligen Täter nachträglich. Das kann, Herr Fluri, wohl noch viel weniger im Interesse des Rechtsstaates sein.

Ich halte es da mit Privatdozent Dr. Alberto Bondolfi vom Institut für Sozialethik der Universität Zürich, der in der Kommission gesagt hat, er möchte betonen, dass eine moralische Pflicht des Staates für Wiedergutmachung bestehe, auch wenn diese Pflicht nicht positivrechtlich verankert sei.

Ich bitte Sie daher dringend, auch im Interesse der Opfer von damals zu entscheiden - deren Geschichten Sie vielleicht einmal lesen müssen; und ich kann Ihnen versichern, dass Sie diese Lebensgeschichten und Fallbeispiele mit wachsendem Entsetzen lesen werden -, und diesen Menschen diese bescheidene Genugtuung zuzusprechen und auf beide Vorlagen einzutreten.