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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-04

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-04

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie im Namen des Bundesrates, diese Motion anzunehmen. Der Bundesrat hat sich ja seinerzeit gegen eine allgemeine Steueramnestie ausgesprochen. Das muss man, Herr Germann, im Ablauf des ganzen Geschehens doch noch einmal in Erinnerung rufen. Aber nun kommt die Steueramnestie offenbar doch. Für diesen Fall ist es wichtig, dass möglichst viele bisher unversteuerte Gelder nachdeklariert werden. Das ist das eine Ziel, aber ein zweites Ziel ist es eben auch, dass es in Zukunft nicht wieder zu grösseren Steuerhinterziehungen kommt. Daher, Herr Stähelin, lohnt es sich schon zu sagen: Wenn wir das Gepäck für diesen Marsch schnüren - für die Steueramnestie -, dann wollen wir doch gleich auch diesen Bestandteil vorsehen. Vielleicht brauchen wir ihn nicht, aber vielleicht brauchen wir ihn doch. Auf jeden Fall lohnt sich die Abklärung.

Um das sicherzustellen, haben wir nun grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder wir regeln die Folgen der Nachdeklaration strenger, oder wir verschärfen die Strafbestimmungen und damit eben auch die Steuererfassungspraxis, wie es die Motion anregt. Eine Verschärfung der Strafbestimmungen dürfte eben in der Tat dazu führen, dass die Bereitschaft, bisher nicht versteuerte Gelder im Rahmen der Amnestie offen zu legen, erhöht wird. Dies, weil das unbenutzte Verstreichenlassen der Amnestie für denjenigen, der bisher Steuern hinterzogen hat, ein zusätzliches Risiko bringt, weil er nach der Amnestie noch schärfer bestraft wird, als es jetzt der Fall wäre. Falls er erwischt wird, wird er dann eben mit diesen strengeren Strafbestimmungen konfrontiert sein. Zudem werden verschärfte Strafbestimmungen auch für zukünftige Defraudanten eine abschreckende Wirkung entfalten. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat mindestens die seriöse Überprüfung einer solchen Verschärfung als eine sinnvolle flankierende Massnahme für eine Steueramnestie.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, dieser Motion zuzustimmen.