Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-04
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-04
Wortprotokoll
Ich kann mit dem Antrag der Kommission leben, nicht hingegen mit der Zusatzbemerkung von Herrn Germann, dass diese Vorstösse uns im Anschluss an die Abstimmung über das Steuerpaket vom 16. Mai 2004 zu gesetzgeberischem Handeln zwingen würden. Das sehe ich eindeutig nicht so. Der Bundesrat hat an jenem Abend klar gemacht, dass die Unternehmenssteuerreform bzw. die Stempelabgabe dem Parlament in gleicher Form sogleich wieder unterbreitet werden wird. Das ist unterwegs. Wir haben auch zu verstehen gegeben, dass keines der übrigen Probleme gelöst ist, aber dass erst die Analyse dieser Volksabstimmung zeigen wird, in welcher Richtung gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen könnte. Es war zum Beispiel überraschend zu sehen, dass auch im Bereich der Kinderbetreuungsabzüge in verschiedenen politischen Lagern Opposition entstanden ist, und es war uns nicht klar, wo der Volkswille letztlich liegt. Aus diesem Grund sind wir in Bezug auf die Wiederaufnahme dieser einzelnen Anliegen zurückhaltend, und ich kann den Anträgen Ihrer Kommission nur mit diesem "Proviso" zustimmen. Wir werden besonders auch in der Frage der Familienbesteuerung selbstverständlich die Anträge des Parlamentes abwarten. Wir werden im Bereich des Wohneigentums sicher nicht von uns aus tätig werden. Das Ergebnis der Volksabstimmung lässt das nicht zu. In diesem Sinne können Sie diese Vorstösse ohne weiteres noch um zwei oder mehr Jahre verlängern, aber ich kann Ihnen keine Garantie geben, dass der Bundesrat aufgrund dieser Vorstösse tätig werden und Ihnen im Anschluss an die Abstimmung über das Steuerpaket entsprechende Gesetzesrevisionen unterbreiten wird.