Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-07
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-07
Wortprotokoll
Frau Heberlein hat hier die Frage gestellt, ob wir über den anerkannten staatlichen Flüchtlingsbegriff hinausgehen sollten. Es ist tatsächlich so, dass sich eine Praxis entwickelt hat, die heute nicht klar ist, und zwar unter dem Titel der vorläufig Aufgenommenen. Unter den vorläufig Aufgenommenen sind solche, die nicht zurückgeschafft werden können. Es sind solche, die anders verfolgt werden oder benachteiligt werden, wenn sie nach Hause kommen, ohne dass es eine staatliche Verfolgung ist. Ich bin aber der Meinung, diese Frage muss jetzt bei der Revision des Asylgesetzes geprüft werden. Diese Frage ist schon im Nationalrat zur Diskussion gestanden. Ich bedauere, dass die Diskussion nicht eingehend geführt worden ist. Ich darf Ihnen sagen - und die ständerätliche Kommission ist im Bild -, dass wir daran sind, dies zu spezifizieren. Man kann auch nicht einfach sagen: Es gibt eine Kategorie von Menschen, die man nicht zurückschicken kann, weil es unzumutbar ist. Diese Unzumutbarkeit ist ein zu unklarer Begriff. Wer entscheidet dann, ob es noch zumutbar ist oder nicht? Das müsste umschrieben werden, daran arbeiten wir zurzeit. Wir haben der Kommission des Ständerates versprochen, dass wir die entsprechenden Vorschläge, nachdem sie im Bundesrat verhandelt worden sind und nachdem wir den Kantonen vier Wochen Zeit für eine Konsultation gegeben haben, als Zusatzanträge in die Diskussion bringen werden. Der heutige Zustand - da gebe ich der Interpellantin Recht - ist schleichend entstanden und hat keine genügende gesetzliche Grundlage. Insofern glaube ich, dass dann der richtige Zeitpunkt der Diskussion später sein wird.