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Schwaller Urs · Ständerat · 2004-06-08

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-08

Wortprotokoll

Ich bin davon überzeugt, dass sich in diesem Rat eine klare Mehrheit findet, um zumindest zu postulieren, dass in unserem Land der Anteil an Staatsausgaben und der Gesamtsatz an Sozialabgaben bzw. Steuern nicht weiter anwachsen dürfen. Es kann ja nicht sein, dass der Durchschnittsverdiener vier, fünf oder sogar sechs Monate pro Jahr arbeiten muss, nur um seine Steuern und Sozialabgaben zu finanzieren. Wir sind heute an einem Punkt angelangt, an welchem wir gefordert sind, die Fiskal- und Sozialabgaben nicht weiter anwachsen zu lassen, oder mit anderen Worten: Wir dürfen die individuelle Verfügungsgewalt des Einzelnen über sein Erwerbseinkommen nicht weiter schmälern.

Nicht überzeugen liess sich die Mehrheit vom Vorschlag, die Begriffe der Staats-, Fiskal- und Soziallastquote als solche ausdrücklich in das Legislaturprogramm einzubringen. Dagegen sprechen vor allem zwei Gründe:

1. Die Zielsetzung ist in Artikel 1 Absatz 1 gemäss Entwurf des Bundesrates bereits enthalten.

2. Ein schlüssiger Vergleich mit den so genannt besten OECD-Ländern wäre nur möglich, wenn die Vergleichbarkeit zwischen der Berechnung der OECD und jener der Schweiz auch tatsächlich möglich und gegeben wäre. Dies ist aber nicht der Fall. So bildet z. B. die Fiskalquote der OECD das Ausmass des staatlichen Handelns in der Schweiz nur unvollständig ab. Die OECD selbst hat empfohlen, diesen Indikator bei Vergleichen des absoluten Niveaus zwischen einzelnen Ländern oder zwischen bestimmten Zeiträumen mit Vorsicht zu geniessen.

Die Berechnung der OECD erfasst z. B. nur: erstens die obligatorischen Zahlungen, zweitens die Zahlungen ohne Gegenleistungen und drittens die Zahlungen zugunsten der öffentlichen Verwaltungen. Es ergibt sich, dass damit für die Schweiz nur ein Teil aller durch obligatorische Abgaben und Gebühren finanzierten Aktivitäten erfasst wird. Heute sind ungefähr 20 Prozent des BIP, die massgeblich durch staatliche Intervention eingefordert und umverteilt werden, nicht in der Fiskalquote der OECD enthalten: Die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge an privatrechtliche Einrichtungen wie auch die Gebühren und Abgaben, Spitaltaxen, Kehrichtgebühren und TV-Gebühren machen zusammen über 70 Milliarden Franken aus. Dies macht natürlich jeden Vergleich schwierig. Abgrenzungsprobleme bei der Festsetzung dieser Quoten ergeben sich auch bei der Behandlung z. B. der Kirchensteuern sowie bei der Frage, ob eine den Zahlungen entsprechende Gegenleistung erbracht wurde. Zudem können solche Vergleiche auch durch Unterschiede im Wirtschaftszyklus und bei der Berechnung des BIP verfälscht werden. Schliesslich sind die Voraussetzungen für internationale Vergleiche nur dann gegeben, wenn die allgemeine Finanzierungsstruktur der öffentlichen Leistungen in einzelnen Ländern wie auch die Auslegung der Konzepte der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung mehr oder weniger einheitlich sind.

Dies ist heute nicht der Fall, weshalb die Kommissionsmehrheit Sie dazu einlädt, auf die ausdrückliche Benennung von Quoten gemäss Minderheitsantrag zu verzichten und diesen Antrag der Minderheit abzulehnen.