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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-10

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-10

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit der Legislaturfinanzplanung besteht eine Art Pipeline von Ausgaben, welche noch zu erwarten sind. Wir haben uns in der Legislaturplanung zu diesen Punkten geäussert, zur Frage, wie sich die Einnahmen, wie sich die Ausgaben entwickeln werden und was ausserhalb der hier aufgezeigten Planung noch auf uns zukommen kann. Sie finden die entsprechenden Texte in der Botschaft bzw. im Bericht über die Legislaturplanung: Unter Ziffer 1.3 sind die möglichen Mehrausgaben aufgelistet. Dann finden Sie unter Ziffer 1.4 die möglichen Einnahmenveränderungen. Sie finden schliesslich unter Ziffer 4.1 die Fiskalentwicklung. Diese Auflistungen enthalten ja nur das, was heute schon bekannt ist. Es wird im Verlauf der Legislatur noch einiges durch parlamentarische Initiativen dazukommen. Es lohnt sich schon, sich darüber Gedanken zu machen, wie man mit solchen Anliegen, mit neuen Forderungen, mit neuen Ausgaben umgeht. Wenn irgendwo in der Legislaturfinanzplanung der Hinweis besteht, dass an die Finanzierung zu denken ist, dass man Ausgaben mit Aufgaben und Aufgaben mit Ausgaben verknüpfen muss, dann ist das zweifellos keine Fessel, sondern es ist [PAGE 328] die Wiederholung des Mechanismus, den die Schuldenbremse letztlich von uns verlangt.

Herr Berset, das schliesst nicht aus, dass jede Vorlage, die im Lauf der Legislatur kommt, mit einer Botschaft, mit einem Antrag an das Parlament versehen ist. Sie werden in jedem Fall darüber befinden. Es ist nicht so, dass wir mit Artikel 10a gewissermassen eine Supernorm schaffen können, welche in der Gesetzeshierarchie den noch bevorstehenden Anliegen übergeordnet ist, sondern es ist eine Handlungsanweisung. Als solche versteht der Bundesrat Artikel 10a, und aus diesem Grund kann er damit leben.

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