Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-06-10
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
Es geht an sich um eine einfache Sache; es geht darum, die Sanierungsstrategie in die Legislaturplanung 2003-2007 zu integrieren. Das ist alles. Inhaltlich besteht keine Differenz zwischen dem Anliegen der Minderheit und dem, was Sie soeben beschlossen haben. Es geht nur um die Konkretisierung dessen, was Sie soeben beschlossen haben. Der Bundesrat will den Weg weisen, und wir beantragen Ihnen, dem Bundesrat zu antworten: Ja, wir sind mit diesem Bekenntnis einverstanden. Wir wollen hier genau das Dilemma, das uns vorher Herr Bundesrat Merz geschildert hat, überwinden. Wir wollen selbstverständlich nicht nur das allgemeine Bekenntnis zur Sanierung des Bundeshaushaltes aufnehmen, aber jetzt auch nicht ohne genügende Unterlagen Detailbeschlüsse beraten. Aber wir wollen wenigstens den Weg definieren. Wir wollen dem Herrn Bundesrat eine Mitgift mitgeben für die heutige Klausur im Bundesrat. Er wird uns dankbar sein.
Ich meine, verfahrensmässig geht es darum, dass wir eine Lücke schliessen müssen. Der Legislaturfinanzplan kommt [PAGE 326] im Bundesbeschluss, den wir jetzt im Begriff sind zu bereinigen, nicht oder nur auf Umwegen vor. Die Sanierungsstrategie kommt weder in Artikel 1 bis 10 bei den Zielen vor, noch ist sie Teil des Berichtes, den wir allenfalls in Artikel 11 zur Kenntnis nehmen; sie findet sich höchstens - eben ganz indirekt - als Beilage zu diesem Bericht. Was Ihnen die Minderheit hier beantragt, ist auch nicht in Artikel 10a enthalten, den wir noch beraten werden.
Trotzdem: Das Parlament - also auch der Ständerat - hat in Artikel 146 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes eine Anforderung gestellt. Der Minderheitsantrag möchte Ihnen erlauben, das Gesetz und unseren eigenen Willen jetzt umzusetzen. Im Gesetz steht, dass der Legislaturfinanzplan den Finanzbedarf festsetzt, und er "zeigt auf, wie dieser gedeckt werden soll". So heisst es wörtlich in Absatz 5. Dieser Legislaturfinanzplan macht das nicht. Auch die Legislaturplanung macht das nicht, und was im Legislaturfinanzplan enthalten ist, ist - wie gesagt - nicht Gegenstand unserer Beschlüsse.
Es geht also darum, dem Bundesrat auf seine Sanierungsstrategie zu antworten. Das haben wir bisher noch nicht gemacht. Wir haben über die Rechnung befunden, wir haben über das Budget befunden, aber wir haben über die Sanierungsstrategie noch nicht befunden. Jetzt haben wir die Gelegenheit, zu dieser Sanierungsstrategie Ja zu sagen. Das ist der Sinn dieses Minderheitsantrags.
Im Übrigen ist es ein reiner Zufall, dass die Minderheit eine Minderheit geblieben ist. Darum ist auch die Übung passiert, die der Kommissionssprecher vornehmen musste. Das Ergebnis war in der Kommission 5 zu 5, und nur mit dem Stichentscheid des Kommissionspräsidenten ist dieser Antrag dann zur Minderheit "erhoben" worden.