David Eugen · Ständerat · 2004-06-10
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
Es geht hier um die Informationspflichten des Versicherers. Umstritten war in den Räten der Umfang dieser Informationspflicht bei Kollektivverträgen, d. h. dann, wenn ein Unternehmen Versicherungsnehmer ist und die Arbeitnehmer Versicherte sind. Wie spielt also die Informationspflicht bis zum Arbeitnehmer? Wir hatten den Satz eingefügt: "Der Versicherer achtet darauf, dass der Versicherungsnehmer diese Informationspflicht wahrnimmt." Wir haben hier in einem gewissen Umfang den Versicherer, also das Versicherungsunternehmen, in die Pflicht genommen. Der Nationalrat hat diesen Satz gestrichen. Wir schliessen uns jetzt dieser Lösung an. Es wurde uns klar gemacht, dass das administrativ sehr schwierig umzusetzen sei, was im ersten Durchgang in unserem Rat beschlossen wurde. Es bedeutet auch - darüber muss man sich im Klaren sein -, dass jetzt nach der beschlossenen Regelung die Verantwortung für die Information der Arbeitnehmer nun alleine beim Arbeitgeber liegt. Die Versicherung hat allerdings dem Versicherungsnehmer die zur Informationen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, und das ist gut so.
Ich schlage Ihnen hier also namens der Kommission vor, dass wir dem Nationalrat folgen.