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Fetz Anita · Ständerat · 2004-06-10

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-10

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, am Beschluss der Kommission festzuhalten, und zwar aus folgenden Überlegungen. Vorerst aber lege auch ich meine Interessen offen: Ich bin nämlich Inhaberin einer kleinen Firma und von der ganzen Vorsorgedebatte nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis erheblich betroffen.

Die Fassung des Nationalrates und Ihrer Kommission entspricht inhaltlich dem Entwurf des Bundesrates. Dieser wollte die Vorsorgeeinrichtungen, die im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen sind, vorbehaltlos von der Versicherungsaufsicht ausnehmen. Ich zitiere aus der Botschaft, Seite 3809: "Nicht unter die Aufsicht nach VAG fallen gemäss Entwurf ausserdem Versicherungsunternehmen, die von Bundesrechts wegen einer besonderen Aufsicht unterstellt sind - freilich nur im Ausmass dieser Aufsicht .... Das gilt beispielsweise für Personalvorsorgeeinrichtungen, die in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragen sind." Das ist die Position des Bundesrates, das ist die Position des Nationalrates, und das ist die Position Ihrer Kommission.

Hier im Ständerat, das hat Kommissionssprecher Eugen David ausgeführt, wurde in der ersten Runde die Sache aus meiner Sicht mit der Einführung des Begriffes der "gleichwertigen Aufsicht" etwas verkompliziert. Dieser ist sehr vage und ruft nach Klarheit und Rechtssicherheit. Denn wir wollen auf KMU-Seite dann nicht wieder x gerichtliche Auseinandersetzungen führen und darauf warten müssen, bis feststeht, was jetzt gilt.

Der Nationalrat und die WAK-SR haben sich dieser Präzisierung angeschlossen und die vom Bundesrat vorgeschlagene Marktöffnung beschlossen, indem sie ausdrücklich im Gesetzestext festgeschrieben haben, was der Bundesrat in der Botschaft ausgeführt hat. Mit dem Begriff der Gleichwertigkeit wird aus meiner Sicht pauschal unterstellt, die Aufsicht im Bereich der beruflichen Vorsorge sei schlecht und ungenügend. Das ist bis jetzt aus meiner Sicht vor allem einmal eine Behauptung. Ich kenne das entsprechende Gutachten nicht. Es ist ja noch vertraulich, man konnte es als einfaches Mitglied des Rates noch nicht lesen.

Ich denke, man kann den Vorwurf, dass die Aufsicht nicht genüge, nicht stehen lassen. Darüber hinaus ist es ja klar, wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, dass die Verbesserung der Aufsicht - ich bin natürlich auch für eine klare, starke Aufsicht - über eine BVG-Revision erfolgen muss. Aber das ist kein Grund dafür, die beiden Welten jetzt zusammenführen zu wollen und damit den Lebensversicherern im Endeffekt einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Ich glaube, in dieser Debatte über eine gleichwertige Aufsicht geht es nicht wirklich um rechtliche Auseinandersetzungen, sondern aus meiner Sicht - die eine Sicht aus der Praxis ist, das gebe ich zu - ist es eine Scheindebatte. Es geht nur darum, ob die Versicherer weiterhin das Monopol in der beruflichen Vorsorge für die KMU haben sollen oder nicht und ob autonome Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zugelassen werden sollen oder nicht. Es geht aber auch darum, ob bereits bestehende Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen weiterhin tätig sein dürfen oder nicht. Es geht hier - wie ich aus meiner Sicht aus der Praxis, als Inhaberin eines kleinen Unternehmens ein bisschen überspitzt formulieren würde - um einen Angriff der Versicherungswirtschaft auf die autonomen sozialpartnerschaftlichen Vorsorgeeinrichtungen.

Wenn Sie nicht Ihrer Kommission folgen, sondern dem Antrag Kuprecht, d. h., wenn Sie die autonomen Kassen dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterstellen, dann werden diese gezwungen, ihre Risiken vollständig bei Lebensversicherungsgesellschaften abzudecken. Der ohnehin spärliche Wettbewerb in der beruflichen Vorsorge für die KMU würde damit wieder abgewürgt.

Zum Schluss noch ein Wort zum erwähnten Gutachten der Expertenkommission Brühwiler: Ich konnte es wie gesagt noch nicht einsehen, weil es ja noch nicht offiziell zugänglich ist. Ich habe mich aber bei Mitgliedern der BVG-Kommission erkundigt; diese hat offenbar schon einen Entwurf dieses Gutachtens gesehen und an ihrer Sitzung vom 13. Mai besprochen. In dieser Kommission sitzen, wie Sie ja wissen, Vertreter der Arbeitgeberseite, Vertreter der Arbeitnehmerseite und Vorsorgeexperten ein. Sie alle - mit Ausnahme einer einzigen Stimme - haben sich gegen Eintreten auf den Entwurf des Gutachtens ausgesprochen, weil sie ihn als nicht neutral bewertet haben.

Ich denke, wir können uns jetzt nicht auf ein Gutachten abstützen, das wir alle nicht kennen und das wir daher auch nicht wirklich beurteilen können. Lieber Kollege Kuprecht, ich teile die Auffassung, dass die Aufsicht zentral und wichtig ist, um die Sicherheit der Vorsorgegelder für die Versicherten zu gewährleisten. Aber wir brauchen deswegen den Lebensversicherern keinen einseitigen Wettbewerbsvorteil zu sichern, sondern wir können dies, wie unser Kommissionssprecher gesagt hat, in der BVG-Verordnung regeln.

Es geht darum - und hier bin ich sehr sensibel -, ob unsere KMU und ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weiterhin dem berühmten "Winterthur-Modell" buchstäblich ausgeliefert sein sollen oder ob sie endlich die Wahl haben zwischen einer Versicherungsgesellschaft oder einer autonomen sozialpartnerschaftlichen Einrichtung. Daran habe gerade ich als Arbeitgeberin ein Interesse. [PAGE 332]

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Kuprecht abzulehnen und Ihrer WAK zu folgen.

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