Maissen Theo · Ständerat · 2004-06-10
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
Ich möchte mich zu Artikel 3 äussern. Ich habe hier vor allem eine Frage und denke, dass man dieser möglicherweise im Zweitrat nachgehen sollte. Es geht hier auch um die so genannten Zollausschlussgebiete. Hier stellt sich im Zusammenhang mit dem Zollausschlussgebiet Samnaun ein Problem mit der Anwendung der internationalen Verträge, der Bilateralen Verträge I. Die Situation in Samnaun ist so: Es gibt Landwirtschaftsbetriebe mit 50 Arbeitsplätzen. Sie produzieren u. a. Milch. Daraus wird in der Sennerei Käse produziert, und dieser Käse findet nicht allein in diesem Tal Absatz, weil die Bevölkerungszahl beschränkt ist und die Produktion auch für den Tourismus zu gross ist. Es sind aber relativ bescheidene Mengen.
Nun werden mit den Bilateralen Verträgen I, mit dem Agrarabkommen, die Importzölle für Käse, der aus dem EU-Raum in die Schweiz kommt, abgebaut. Käse kann zu ständig günstigeren Tarifbedingungen in die Schweiz importiert werden. Man hat es aber offensichtlich unterlassen, bei den Bilateralen Verträgen I genau zu klären, wie das bezüglich des Zollausschlussgebietes Samnaun gehandhabt wird. In den Bilateralen Verträgen I werden unter anderem das Gebiet von Büsingen und das Fürstentum Liechtenstein genannt; der Geltungsbereich der Verträge wird auf diese Gebiete ausgedehnt. Hingegen werden die Talschaften Samnaun und Sampuoir nicht genannt. Weil bei den Bilateralen Verträgen I nicht vom Zollgebiet, sondern vom Staatsgebiet gesprochen wird, müsste man dann, wenn nichts anderes erwähnt ist, im Grunde genommen davon ausgehen, dass die Bedingungen des Agrarabkommens auch für Samnaun und Sampuoir gelten.
Die Realität ist nun aber die, dass das offenbar nicht so ist. Wir haben nämlich folgende unmögliche Situation: Wenn Käse von Österreich in die Schweiz exportiert bzw. von uns importiert wird, gilt heute der Tarifsatz von rund Fr. 2.50 je Kilogramm. Wenn aber Käse von Samnaun ins Unterengadin gebracht wird, beträgt der Zollansatz Fr. 4.08 je Kilogramm. Das ist der gleiche Zollansatz, wie wenn der Käse von Russland in die Schweiz importiert würde. De facto wird also ein Teil unseres Staatsgebietes schlechter behandelt als das benachbarte Ausland, das über die bilateralen Verträge mit der EU mit uns verbunden ist. Das ist von der Sache her eine etwas unmögliche Geschichte. Im Übrigen gilt dieselbe Regelung auch für Holz; dort ist aber die Auswirkung vielleicht weniger gross.
Ich habe hier ein Schreiben von Herrn Jakob Rutz, dem stellvertretenden Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung, vom 19. Dezember 2000. Das Thema ist also nicht neu, sondern man hat sich schon damals damit befasst. Es wurde aber gesagt, die Kompetenzen des Bundesrates würden nicht ausreichen, um diese Fragen zu regeln. Wörtlich steht in diesem Brief: "Mit anderen Worten: Bei der Einfuhr in das Schweizer Zollgebiet könnten neue Zollermässigungen oder Zollbefreiungen für Erzeugnisse aus dem Zollausschlussgebiet Samnaun einzig durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die von den eidgenössischen Räten zu genehmigen wäre, gewährt werden."
Für mich heisst das, dass diese Sache im Rahmen der Revision des Zollgesetzes an die Hand genommen werden müsste. Es müsste hier im Sinne der bilateralen Verträge, wo ganz klar vom Staatsgebiet und nicht vom Zollgebiet gesprochen wird, geklärt werden, dass diese relativ bescheidenen Mengen an Käse mindestens zu gleichen Bedingungen ins Inland eingeführt werden könnten wie aus dem Österreichischen.
An sich ist der zentrale Punkt bei der Sache, dass man heute für diese Käseproduktion aus Samnaun die Regelung der Ursprungszeugnisse nicht anerkennt. Das wäre in diesem Zusammenhang zu machen. Ich bin erst gestern auf [PAGE 341] dieses Problem gestossen und hatte eine entsprechende Besprechung. Darum habe ich keinen Antrag gestellt. Ich denke nicht, dass wir das Problem heute lösen können, aber ich möchte es beim Herrn Bundesrat deponieren, damit diese Geschichte im Hinblick auf die Behandlung im Zweitrat geregelt werden kann.
Denn es ist tatsächlich so: Wenn man die Sache von aussen betrachtet, ist es stossend, dass der Käse beim Transport von Samnaun ins Unterengadin gleich behandelt wird wie Käse aus Russland oder aus irgendeinem Staat ausserhalb der EU und gegenüber dem Käseimport aus Österreich benachteiligt ist.