Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2004-06-14
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-14
Wortprotokoll
Ich bin, wie Sie aus der Fahne ersehen, ein Vertreter der Minderheit und ersuche Sie, der Minderheit zuzustimmen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Wir haben - der Herr Kommissionspräsident hat es gesagt - vor einiger Zeit dieses Geschäft an die Kommission zurückgeschickt, mit dem Auftrag, wie Herr Maissen es formuliert hat, dabei auch und namentlich die Regionalpolitik ins Auge zu fassen. Auch Ihr heutiger Ratspräsident hat in einem bemerkenswerten Votum die Regionalpolitik als ein Element seiner Überlegungen dargestellt, von dem er erwarte, dass es in der Berichterstattung der Kommission nach diesem neuen Durchgang besonders erwähnt werde.
Wenn ich diese Ausgangslage anschaue, dann komme ich zur Überzeugung, dass alle jene, welche die Regionalpolitik mit dieser Alpenkonvention oder ihren Durchführungsprotokollen in Zusammenhang bringen und sagen, sie wollten wissen, wie es mit der Regionalpolitik dann aussehe, eine Art Abwägung der Interessen, der Vor- und Nachteile gemacht haben und zum Schluss gekommen sind: Wenn die Regionalpolitik funktioniert und wenn auch die Alpenkonvention etwas dazu beiträgt, diese Regionalpolitik zu unterstützen, dann sind verschiedene negative Aspekte dieser Alpenkonvention akzeptabel. Ich kann diesem Ansatz sehr viel abgewinnen, und rein intellektuell halte ich ihn für redlich.
Allerdings kann das aus meiner Sicht heute nicht dazu führen, dass wir irgendein Abkommen annehmen. Herr Epiney hat sehr drastisch geschildert, was in den letzten fünfzehn Jahren in den Alpengebieten passiert ist. In den Alpengebieten, in den Alpenkantonen stagniert die Konjunktur seit fünfzehn Jahren, seit 1990. Die Kantone im Alpenbogen haben rund 40 000 Arbeitsplätze verloren. Ich erinnere an das Berner Oberland und den Kanton Uri: an den drastischen Abbau der Bundesbetriebe. Ich erinnere an den Kanton Tessin, den Kanton Graubünden: an den Abbau des Grenzwachtkorps und auch des Festungswachtkorps - Koberio. Damals hat man sich sehr viel von diesem Projekt Koberio versprochen. Es ist im Sande verlaufen. Es wurden Stellen abgebaut statt neue geschaffen. Ich erinnere an die Politik, welche - ich will das gar nicht negativ konnotieren - aus betriebswirtschaftlichen Gründen grosse Firmen des Bundes wie die Post und die Swisscom in den Alpenregionen zu Betriebsschliessungen geführt hat. Chur ist ein Paradebeispiel dafür, dass Hunderte von Arbeitsplätzen eingegangen sind. Die Alpenregionen haben auch in den letzten Jahren überdurchschnittlich gelitten.
Nun ist man der Auffassung, dass wir mit dieser Alpenkonvention einen bestimmten Schutzgrad in Kauf nehmen und uns dafür Förderungsmassnahmen einhandeln. Hier wäre es schon sinnvoll, wenn wir der Minderheit folgen und noch etwas zuwarten würden, ob diese Rechnung wirklich aufgeht. Am Schluss könnte es nämlich so sein, dass der Alpenbogen jeden Schutz erhält, aber keine Förderungsmassnahmen mehr finanziert werden können; ich bin angesichts der jetzigen Situation der Bundesfinanzen sehr stark davon überzeugt, dass es so sein wird. Wir haben dann ein Gebiet, das von den Unterländern sehr gerne besucht wird, weil es grün ist, weil es menschenleer ist, weil man unter Umständen sogar noch einen Wolf, aber sicher keinen rauchenden Fabrikschlot sieht. Wir werden ein Gebiet vor uns [PAGE 356] haben, das "le retour à la nature" in optima forma repräsentiert. Ich glaube nicht, dass das das ist, was Herr Maissen von dieser Politik erwartet.
Sie sind sich von mir gewohnt, dass ich etwas überzeichne. Aber in der Tendenz ist das eine Massnahme mehr, welche zur Degeneration der Alpengebiete führen wird. Wir haben in den letzten Jahren verschiedenste Massnahmen getroffen, welche das Leben und das Wirtschaften in den Randgebieten, in den Alpengebieten, schwer machen - Massnahmen, bei denen man gar nicht daran gedacht hat, dass sie negative Auswirkungen auf diese Gebiete haben könnten.
Im Einzelfall sind es relativ kleine Auswirkungen - Stichwort: LSVA. Die LSVA hat einen kleinen negativen Einfluss auf die Randgebiete; das ist statistisch nachweisbar. Per se macht das die Randgebiete nicht kaputt, aber in der Summierung all dieser Massnahmen kommen die Rand- und Berggebiete eines Tages in die Situation, bei der man sagen muss: Sie sind nicht mehr lebensfähig. Ob Förderungsmassnahmen finanzierbar sind, das steht dahin. Wenn ich die Unterlagen der Vernehmlassung betrachte, die jetzt mit Bezug auf die Regionalpolitik zu uns in die Kantone gekommen ist, dann zweifle ich daran, ob es ein echtes Anliegen des Bundes ist, in Zukunft Regionalpolitik zu betreiben. Nun kann man einfach die 1,5 Milliarden Franken in einen öffentlichen Fonds hineintun und dann sagen: So, arrangez-vous, wir haben das Problem weg, und es wird nicht mehr über die Regionalpolitik politisiert, wir haben da einen Stiftungs- oder einen Verwaltungsrat, der das verteilt. Das ist aber nicht die Art und Weise, wie ich mir engagierte Regionalpolitik seitens des Bundes vorstelle. Von daher bin ich skeptisch, ob das richtig ist, was wir tun. Ich meine, von daher wäre - ohne jetzt zu sagen, wir wollten gar nichts - der Antrag der Minderheit, die Beschlussfassung auszusetzen, bis Klarheit über die Regionalpolitik besteht, nicht schlecht.
Alles andere, was man noch sagen könnte, ist juristischer Art. Es fragt sich, ob voraussehbar ist, was wir uns damit einhandeln. Der Bundesrat hat zum Beispiel gesagt, diese Protokolle enthielten keine direkt anwendbaren Normen. Artikel 12 Absatz 2 des Protokolls "Tourismus" enthält aber solche Normen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft gesagt, es bestehe kein Anpassungsbedarf, weil das gesamte schweizerische Recht das abdecke, was in den Protokollen vorhanden sei. Artikel 10 des Protokolls "Bergwald" verpflichtet die Vertragsparteien, Naturwaldreservate in ausreichender Grösse und Anzahl auszuweisen. Eine derartige Verpflichtung ist, mindestens gemäss unserem Kollegen Pfisterer, der als alt Bundesrichter vermutlich eine der besten Übersichten über das öffentliche Recht des Bundes und der Kantone hat, im geltenden Recht nicht bekannt.
Wenn wir Zeit und Musse gehabt hätten, alles wirklich so durchzuziehen, wie es der Kommissionspräsident erzählt hat - eine Kommission ist natürlich in dieser Hinsicht beschränkt, sie hat nicht die Musse eines Richters -, dann hätten wir vermutlich noch anderes gefunden. Ich meine, im rechtlichen Bereich ist bei dieser ganzen Geschichte noch etwas anderes entscheidend: Wir haben hier ein Instrument, das uns zweierlei Recht aufzwingt; im gleichen Land gibt es damit zweierlei Bundesrecht für verschiedene Regionen. Wir haben z. B. in Artikel 18 des Protokolls "Naturschutz und Landschaftspflege" die Bestimmung, dass bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen eine Art Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden müsse. Unser heutiges Gesetz geht über das hinaus, was dieses Protokoll will. Aber selbst wenn wir das Protokoll nicht kündigen, können wir unser Gentechnikgesetz abändern. Wir können es aufheben - mit der Konsequenz, dass in der Stadt Bern das alte Gesetz, also das schweizerische Gesetz, nicht gälte, weil die Alpenkonvention in der Stadt Bern nicht greift, und in dieser Hinsicht völlige Freiheit herrschte, dass aber in Interlaken, das im Perimeter der Alpenkonvention liegt, Artikel 18 dieses Protokolls gälte.
Wir werden in Dingen, die mit dem Alpenschutz gar nichts zu tun haben, eines Tages unterschiedliches Recht haben. Das sind Dinge, bei denen man sich fragen kann, ob sie sinnvoll seien, ob man das gewollt habe. Daher ist es völlig unsicher, was wir mit diesen Protokollen einkaufen. Wir sollten noch mehr Zeit haben, uns das wirklich à fond zu überlegen. Denn dieser berühmte Absatz 2, diese Erklärung - es kann nicht oft genug wiederholt werden -, hat keine Verbindlichkeit. Es ist eine Erklärung, die eine Hoffnung ausdrückt: Hängt uns nicht auf, wenn wir es dann so und so halten. Aber eine Verbindlichkeit besteht nicht.
In Absatz 3, beim Vorbehalt, haben wir eine Situation, bei der ich nicht ganz sicher bin, ob es eines Bundesgesetzes bedürfte, um die Geschichte richtig anzubinden, oder ob ein Bundesbeschluss genügt. Wir haben nämlich heute die Rechtslage des so genannten Monismus: Die Umsetzung völkerrechtlicher Verträge in das Landesrecht muss nicht auf den innerstaatlichen Rechtsetzungswegen passieren: Völkerrecht gilt und kann angewendet werden, sobald es genehmigt ist. Hier schreiben wir nun, dass dieses geltende Recht - man hat sogar schon gesagt, es habe Verfassungsrang - bei diesen drei Protokollen dann nicht gelten soll. Ob sich das Bundesgericht daran halten wird, ist für mich fraglich.
Auch hier wäre Zeit noch etwas Gutes, damit man sich ein wirkliches Bild darüber machen kann, ob das, was wir als Kommission geschrieben haben, auch tatsächlich stimmt, oder ob wir hier den evolutiven Effekten dieser Protokolle ausgeliefert sind, weil wir nicht genau wissen, was von dem zu halten ist, was wir mit diesen beiden Anträgen gemacht haben.
Sowohl unter dem Aspekt der Regionalpolitik als auch unter dem Aspekt einer seriösen juristischen Betrachtung wäre es sinnvoll, wenn Sie der Minderheit zustimmen würden.