Reimann Maximilian · Ständerat · 2004-06-14
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-14
Wortprotokoll
Ich möchte nur kurz aus spezifisch aussenpolitischer Sicht ein Element der Alpenkonvention und ihrer Protokolle etwas näher beleuchten, das auch schon von Vorrednern, wie etwa den Herren Epiney oder Inderkum, aufgegriffen worden ist.
Es ist in der Tat so, dass auf internationaler Ebene, und insbesondere im Rahmen internationaler Organisationen, ein Trend im Vormarsch ist, der mir als Bürger und Parlamentarier eines direktdemokratischen Staates je länger, je mehr zu denken gibt. Ich meine den unmittelbaren Einbezug und die Mitwirkung von nichtgouvernementalen Organisationen in den staatlichen, ja gar in den gesetzgeberischen Prozess. Es stört mich zutiefst, wenn da irgendwelche Gruppierungen, Vereinigungen oder Verbände, denen jegliche demokratische Legitimation abgeht, faktisch gleichwertig wie gewählte Volks- oder Standesvertreter mitsprechen können.
Nehmen wir als Beispiel nur den Europarat, wo ich direkten Einblick habe. Da treten regelmässig und immer öfter solche NGO in Kommissions-, ja sogar in Fraktionssitzungen auf, aber nicht etwa als geladene Hearinggäste, sondern um ihre Forderungen originär, direkt in parlamentarischen Gremien einbringen zu können. Oder jüngst wurde uns in einer Sitzung der Wirtschaftskommission - ich glaube, es ging um Immigrationsströme und Wanderarbeiter in Europa - ein Papier ausgehändigt; es bestand aus drei Kolonnen: Kolonne A: Meinung des Ministerrates; Kolonne B: Meinung der vorberatenden Hauptkommission; Kolonne C: Meinung der nichtgouvernementalen Organisationen.
Hier nun, beim Vertragswerk der Alpenkonvention, stellen wir Analoges fest. Da werden beispielsweise einer Cipra, einer selbst ernannten Interessenvertreterin, Befugnisse eingeräumt, die weit über den Einbezug in die Vernehmlassung hinausgehen. Das mag vielleicht in Staaten angehen, die keine direkte Mitwirkung des Volkes im Gesetzgebungsprozess kennen oder die nicht über ein so stark ausgebautes Rechtsmittelsystem verfügen wie wir in der Schweiz. Aber schon bei uns sind wir mit dem Verbandsbeschwerderecht zu weit gegangen; glücklicherweise sind in dieser Hinsicht dem Schweizervolk in den letzten Tagen und Wochen die Augen doch etwas mehr aufgegangen.
Die vorliegenden Protokolle mit ihren teils recht ideologisierten Programmen bringen den NGO faktische Mitsprache- und Mitwirkungsrechte, die nicht zu einem direktdemokratischen, föderalistischen Land wie der Schweiz passen. Das ist denn auch der Grund, dass ich mich der Minderheit Epiney anschliessen werde, und zwar nicht aus der genau gleichen Begründung heraus, wie wir sie auf der Fahne vorfinden, sondern weil ich nicht willens bin, an nicht demokratisch legitimierte Organisationen irgendwelche Rechte abzutreten.
Dem Bundesrat bzw. Herrn Bundesrat Leuenberger wäre ich, last but not least, dankbar, wenn er in seinem Bericht zur Regionalpolitik auch aufzeigen würde, ob unsere heutigen demokratisch abgestützten Strukturen genügen, oder ob wir im Rahmen der Alpenkonvention wirklich Bedarf für die Mitwirkung einer NGO wie der Cipra haben.