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Huber-Hotz Annemarie · 2004-06-16

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2004-06-16

Wortprotokoll

Diese Formulierung ist in der Tat ein wenig unklar. Der Bundesrat nimmt von der Zusammenstellung der Vernehmlassungsergebnisse Kenntnis. Also: Er genehmigt den Ergebnisbericht nicht, sondern er nimmt davon Kenntnis und gibt ihn zur Veröffentlichung frei. Das müsste im Französischen und eventuell auch im Deutschen angepasst werden.