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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-06-16

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Unser Kommissionspräsident hat bestens dargelegt, weshalb wir hier ein Gesetz zu erlassen haben und weshalb die Verordnung heute nicht mehr genügt. Damit gehen wir in der Formalisierung des Vernehmlassungsverfahrens einen Schritt weiter. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings sehen Sie, dass der Bundesrat trotz den detaillierten Vorschriften im Grunde genommen wieder völlige Freiheit hat, wie er diese Vernehmlassungsverfahren durchführt, und dass er vor allem in Form und Frist - ich verweise auf Artikel 7 - schlussendlich wieder nach seinem Gusto handeln kann. Mit anderen Worten: Dieses Gesetz ist zwar schön und recht, ganz am Schluss geht es aber darum, wie sich die Praxis hierzu entwickelt und wie es der Bundesrat und die übrigen angesprochenen Instanzen umsetzen.

Hier möchte ich die Bitte anbringen, dass künftig auf der Grundlage dieses neuen Gesetzes mit Abweichungen von der Norm des Vernehmlassungsverfahrens Zurückhaltung geübt wird. Wir haben das gerade in diesem Jahr beispielsweise mit den "Anhörungen" zum Krankenversicherungsgesetz erleben müssen, mit kurzfristigen Einladungen zu Konferenzen, die dann trotzdem wieder durch eine zusätzliche Ehrenrunde schriftlicher Art ergänzt worden sind. Am Schluss kommt kein Mensch mehr draus, was denn wirklich gilt. Protokolliert worden ist die Übung, wenn ich das richtig gesehen habe, auch nicht gross; mindestens ist bisher kein Protokoll eingegangen.

Es geht mir nur darum, dass sich all jene, welche dieses Gesetz anwenden, bewusst sind, dass sie dann nach wie vor zwar viele Freiheiten haben, dass sie diese aber zurückhaltend anzuwenden haben.

Im Übrigen bin ich klar für Eintreten.