Bieri Peter · Ständerat · 2004-06-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Frau Fetz, ich laufe das Risiko, dass ich mir den Blumenstrauss verspiele, den ich von Ihnen erhalten sollte, da ich diesmal der Mehrheit zustimme. Ich bin überhaupt etwas überrascht über Ihre Begründung, vor allem wenn Sie Dinge wie z. B. Lungenkrebs hervorheben. Sie sagen, den könne jeder verhindern. Es gibt aber auch eine Konstellation für solche Krankheiten, die erblich bedingt ist. In unserer Kommission war ein Genetiker anwesend, der sich speziell um Darmkrebsprobleme kümmert. Er sagte, es gebe gerade bei Krebs genetische Konstellationen. Deshalb möchte ich davor warnen zu sagen: Das ist umweltbedingt, und das ist genetisch bedingt. Die Wissenschaft zeigt uns zunehmend, dass Umwelt und Genetik ineinander spielen.
Kollega Stadler hat zu Recht gesagt, dass es hier um einen Kernbereich dieses Gesetzes gehe und dass man sehr wohl politisch um die Höhe der Versicherungsbeträge streiten könne, ab welcher eine genetische Nachforschung angestellt werden dürfe.
Sicher ist festzustellen, dass bei diesen privaten Versicherungsbereichen auf der einen Seite der Versicherungsnehmer mit der Versicherung und auf der anderen Seite die Versicherung mit dem Versicherungsnehmer einen Vertrag abschliesst. Dabei legen die beiden ihre Bedingungen fest, unter denen sie einen Vertrag eingehen wollen. Dort ist auch festzulegen, unter welchen Voraussetzungen und unter welchen möglichen Risiken dieser Vertrag gegenseitig abgeschlossen wird. Es kommt hinzu, dass auch im Privatversicherungsbereich der Grundsatz der Informationssymmetrie und der Gedanke der Solidarität unter allen Versicherungsnehmern zum Tragen kommen muss.
Bereits beim Eintreten habe ich darauf hingewiesen, dass wir die genetisch bedingten Krankheiten, man kann sie im Vorfeld des Eintretens auch als Risiken bezeichnen, nicht derart anders betrachten sollten als Krankheiten, die wir primär als umweltbedingt bezeichnen. Es kommt hinzu, dass ein Teil der genetisch bedingten Krankheiten offensichtlich und ohne Gentest ersichtlich ist. Nehmen Sie z. B. die Hämophilie, die Bluterkrankheit. Da müssen Sie keinen Gentest durchführen. Das erste Mal, wenn ein Kind verletzt wird, kann man feststellen, dass die Blutstillung nicht funktioniert, und Rückschlüsse auf die genetische Disposition dieses Menschen ziehen.
Oder denken Sie daran - Herr Stadler hat es auch als Argument angeführt -, dass Sie auch bei jeder Lebensversicherung angeben müssen, welche Krankheiten ihre Eltern, Grosseltern, aber auch ihre Seitenverwandten hatten. Zu erwähnen ist auch, dass das Befragungsrecht der Versicherungen auf präsymptomatische genetische Untersuchungen beschränkt bleibt und pränatale genetische Untersuchungen sowie solche zur Familienplanung generell verboten bleiben. Die Möglichkeit nachzufragen bleibt also sehr beschränkt.
Im Suchen um die richtige Lösung hat der Bundesrat, wie es Kollege Stadler trefflich interpretiert hat, eine politische, nicht eine mathematische oder naturwissenschaftlich begründete Entscheidung getroffen. Wer die Botschaft in Ziffer 2.5.3 liest, kann vermuten oder unschwer feststellen, dass der Bundesrat in seiner Beurteilung eigentlich von Beträgen von 200 000 und 20 000 Franken ausgegangen ist. Etwas überfallartig erscheint dann im letzten Satz in diesem Kapitel, der Bundesrat sei der Meinung, dass 400 000 und 40 000 Franken die richtigen Beträge seien. Schon der Bundesrat ist eigentlich den Weg der Vorsicht gegangen. Und wenn man jetzt noch weiss, dass damit etwa 5 Prozent der Versicherungen betroffen sind, nur die ganz grossen Versicherungen, dann relativiert das die Problematik ein wenig.
Aus all diesen Gründen meinen wir, es sei gerechtfertigt - für die Versicherungen, für die Versicherten, aber auch für all diejenigen, die innerhalb der Versicherungen Solidarität zeigen -, der Mehrheit zuzustimmen.