Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · 2000-06-22
Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-22
Wortprotokoll
Ich äussere mich namens der SVP-Fraktion zu den Themen "Migration" und "innere Sicherheit". Der Bundesrat will sich im Rahmen der Totalrevision des Ausländergesetzes unter anderem auch für die verstärkte Integration der dauerhaft und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländer einsetzen. Dagegen hat die SVP-Fraktion grundsätzlich keine Einwendungen zu machen. Die Integration ist ein Grundpfeiler jeder sinnvollen Ausländerpolitik. Sie funktioniert aber nur, wenn die Ausländerzahl die Möglichkeiten das Gastlandes nicht sprengt. Zudem ist die Integration nicht allein Aufgabe des Gastlandes, sie obliegt auch dem Einwanderer selbst. Die Integration hängt im Übrigen kaum von staatlichen und kulturellen Fördermitteln ab. Sie basiert vielmehr auf der Bereitschaft der Immigrierenden, sich im Gastland einzuleben, aber auch der einheimischen Bevölkerung, den Fremden entgegenzukommen. Grundlage dafür ist eine ehrliche Information beider Seiten.
Die SVP-Fraktion befürwortet die Einbürgerung integrierter Ausländerinnen und Ausländer. Zahlreiche Personen, welche mit dem geltenden Verfahren eingebürgert werden, können jedoch nicht als integriert betrachtet werden. Einbürgerungsaktionen werden teilweise zur Beschönigung von Statistiken durchgeführt. Zudem ist vielfach nicht das Schweizer Bürgerrecht das Ziel der Gesuchstellenden, sondern es sind die Vorteile, die daraus resultieren. Der Bundesrat ist gut beraten, wenn er im Zuge der Änderung des Bürgerrechtsgesetzes diesen Bedenken Rechnung trägt.
Menschen, welche in ihrem Land nachweislich an Leib und Leben bedroht sind, sollen in der Schweiz Asyl erhalten. Die Schweiz wird jedoch meistens aus anderen Gründen aufgesucht. Diesen offensichtlichen Missbräuchen muss durch einen effizienten Grenzschutz sowie durch ein griffiges Asylgesetz mit kurzen Verfahren und konsequentem Vollzug begegnet werden.
Heute ist vor allem die innere Sicherheit, also die Sicherheit im Alltag, bedroht. Der Trend zu höherer Gewaltbereitschaft muss als beängstigend bezeichnet werden. Er widerspiegelt sich u. a. in einer 20-prozentigen Zunahme der Delikte im Bereich Körperverletzung in den letzten zehn Jahren. Bedenklich ist die Zahl ausländischer Täter. Die organisierte Kriminalität ist ein Problem, von dem auch die Schweiz längst nicht mehr verschont wird. Die organisierten Gruppen machen vor keiner Grenze mehr Halt. Drogen- und Waffenhandel, Schutzgelderpressung und Schleppertätigkeit sind unter anderem auch durch Geschäfte mit der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ersetzt respektive ergänzt worden. Polizei und Vollzugsorgane vor Ort sind oft überfordert. Eine wirkungsvolle Kontrolle hat deshalb bereits an der [PAGE 808] Grenze einzusetzen. Der Bundesrat will die Strukturen der inneren Sicherheit und der Polizeizusammenarbeit mit den Kantonen anpassen.
Diese Stossrichtung wird von der SVP-Fraktion begrüsst; die vorgesehenen Massnahmen genügen aber nicht. Die SVP-Fraktion fordert die Schaffung eines Sicherheitsdepartementes, einen effizienteren Grenzschutz, eine wirksame internationale Zusammenarbeit im Bereich Internetkriminalität, und sie wird sich dafür einsetzen, dass Armee und Polizei mit den nötigen finanziellen und logistischen Mitteln unterstützt werden.
Nun noch zu den hängigen Vorstössen. Die SVP-Fraktion nimmt zu den Vorstössen der Kapitel 3.2 bis 3.4 wie folgt Stellung: Der Vorstoss 00.3220, "Überprüfung der Aufgaben und Tätigkeit des Bundesamtes für Wohnungswesen", wird von der SVP-Fraktion unterstützt und soll als Motion überwiesen werden. Der Vorstoss 00.3193, "Massnahmen zur eidgenössischen Verständigung", wird von der SVP-Fraktion als Motion abgelehnt. Der Vorstoss 00.3195, "Die schweren Fehler der Vergangenheit gutmachen und keine neuen begehen", und der Vorstoss 00.3226, "Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Einbürgerungsverfahrens", werden von der SVP-Fraktion sowohl als Motionen als auch als Postulate abgelehnt.