Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-16
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen und bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben. Es ist zwar zuzugeben, dass die Fassung der Kommissionsmehrheit weniger schlecht ist als diejenige des Nationalrates, aber wir sollten nicht nur das weniger Schlechte, sondern die beste Lösung nehmen. Das hängt damit zusammen, dass der Bundesrat in Artikel 17 - das sehen Sie schon im Titel - von Informationsstellen spricht. Wir sind folgender Meinung: Wenn wir die Kantone verpflichten, etwas zu tun, dann sollten wir auch ihren Aufgabenbereich klar umschreiben. Die Beratung ist eine weiter gehende und namentlich auch auf die persönlichen Verhältnisse des Patienten tiefer eingehende Informationspflicht. Es braucht auch anderes und spezialisiertes Personal, und damit ergeben sich auch höhere Kosten. Sie sehen, der Bundesrat hat in Artikel 17 Absatz 3 festgelegt: "Die Stellen informieren in allgemeiner Weise", um hier den Kantonen eben nicht zu sagen, sie müssten spezialärztliches Personal für pränatale Untersuchungen einstellen. Das ist der eine Auftrag.
Der zweite Auftrag besagt, dass sie auf Wunsch auch Kontakte vermitteln müssen, namentlich zu Vereinigungen von Eltern behinderter Kinder oder zu Selbsthilfegruppen. Das ist der Aufgabenkreis dieser Informationsstellen, und dazu sind dann die Kantone verpflichtet. Das Zweite, die Vermittlung, ist hier unbestritten, aber es stellen sich Fragen bezüglich der Information. Der Nationalrat ist hier sehr weit gegangen. Er will nicht nur informieren und zusätzlich noch beraten - und dann erst noch nicht in allgemeiner Weise, d. h. also in spezifischer Weise -, sondern er will auch die persönlichen Verhältnisse und die künftige Handlungsweise der Patienten beeinflussen, und das braucht natürlich wesentlich mehr. Wer eine Person spezifisch berät, übernimmt natürlich auch eine grosse Verantwortung für die Handlungsweise dieser Person im Sinne dieses Rates. Darum ist die nationalrätliche Fassung ausserordentlich extensiv.
Das hat Ihre Kommission gemerkt. Die Kommissionsmehrheit hat wenigstens "in allgemeiner Weise" wieder eingefügt; sie hat die Beratung aber noch drin gelassen. Die Minderheit schliesst sich dem Bundesrat an und sagt: "Die Stellen informieren in allgemeiner Weise über pränatale Untersuchungen ...." Für alles, was darüber hinausgeht, muss an einen entsprechenden Spezialisten verwiesen werden, der dann auch die Tragweite eines Rates abschätzen und die Verantwortung übernehmen kann. Auch das wird eine solche Informationsstelle dann tun.
Ich bin der Meinung, wenn man staatliche Stellen schafft, Kantone verpflichtet und ihnen Aufgabenbereiche aufbürdet, sollten diese Aufgaben klar umschrieben sein, auch in ihrer Begrenzung.
Ich bitte Sie, bei der Fassung des Bundesrates und der Minderheit zu bleiben.