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Germann Hannes · Ständerat · 2004-06-17

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-17

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich mich für die sehr ausführliche Antwort des Bundesrates bedanken. Der Bundesrat hat bestätigt, dass es an der Grenze Wettbewerbsverzerrungen aufgrund ungleicher Spiesse gibt, und hat auch einiges relativieren können. Inhaltlich bin ich also über weite Strecken mit der Antwort einverstanden. Es freut mich insbesondere, dass der Bundesrat weiterhin auf eine auf hohem Qualitätsniveau natur- und tiergerecht produzierende Landwirtschaft setzt. Mit Blick auf Massnahmen gegen den ökologisch unsinnigen und volkswirtschaftlich für die Schweizer Grenzgebiete schädlichen einseitigen Einkaufstourismus, wie er heute besteht, hätte ich mir aber da und dort etwas verbindlichere Zusicherungen gewünscht.

Zunächst zur Problematik der Wertfreigrenze, die in den Grenzregionen seit jeher für Diskussionen und Unsicherheit gesorgt hat: Es handelt sich dabei um jene mit einem Geldbetrag definierte Warenmenge, die über den Zoll mitgenommen werden darf, ohne dass sie verzollt werden muss. Für die Feststellung, ob die Wertfreigrenzen eingehalten oder überschritten worden sind, ist der Warenwert einschliesslich der ausländischen Umsatzsteuer massgebend. Die Wertfreigrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden. Für alle, die mit dem Grenzverkehr nicht täglich zu tun haben, möchte ich das an einem Beispiel erläutern, und zwar an einem Beispiel aus umgekehrter, aus deutscher Sicht, denn wir in der Schweiz sind mindestens so sehr auf das Kundenpotenzial aus dem ausländischen Grenzgebiet angewiesen wie umgekehrt: Ein deutsches Ehepaar kauft in der Schweiz vier Stühle ein, meinetwegen bei Ikea. Jeder Stuhl kostet 80 Euro, also umgerechnet etwa 120 Franken. Beide Personen können innerhalb der Wertfreigrenze von 175 Euro zwei Stühle für zusammen 160 Euro abgabenfrei von der Schweiz über die Grenze nach Deutschland mitnehmen. Nun hat das Ehepaar vier Stühle im Gesamtwert von 320 Euro wertfrei nach Deutschland mitnehmen können. Jetzt kommt es noch einmal in die Schweiz und kauft noch den dazugehörenden Tisch. Der Tisch hat einen Wert von 320 Euro, also so viel wie die vier Stühle zusammen. Da der Tisch jedoch nicht teilbar ist, kann auch sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Tisch also einem der Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in der Höhe von 320 Euro übersteigt aber die Freigrenze von 175 Euro, und somit fallen für den Tisch - im Gegensatz zu den Stühlen - Einfuhrabgaben an den Fiskus an. Dieses Beispiel soll zeigen, dass alles recht kompliziert ist. Doch keine Angst, es wird noch ein bisschen komplizierter.

Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf dem Gesamtwert der Ware und nicht nur auf dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass im genannten Beispiel der Tisch mit seinem vollen Wert von 320 Euro zu verzollen wäre, obwohl die Freigrenze der beiden Ehepartner eigentlich bei 350 Euro liegen würde.

Bei Alkohol und Tabakwaren - letztere sind in der Schweiz immer noch etwas günstiger zu haben - gibt es nun aber sehr restriktive Mengenbeschränkungen. Das Gleiche gilt für Kaffee, der bei uns - zumindest aus Schweizer Sicht - einfach unbestrittenermassen besser ist. Beim Kaffee dürfen nach deutschem Recht, wenn der Einführende mindestens 15 Jahre alt ist - dies gilt wohlverstanden für Kaffee -, maximal 500 Gramm aus der Schweiz nach Deutschland ausgeführt werden. Für die begehrten Parfums und Eaux de Toilette, die der Bundesrat in seiner Antwort ebenfalls erwähnt hat, gelten ebenfalls Limiten. Ich weiss nicht, ob diese zufällig sind, aber es ist mir nicht klar, warum es so schlimm ist, wenn man Parfums von einem Land ins andere ausführt. Parfums dürfen zu maximal 50 Gramm pro Person nach Deutschland ausgeführt werden. Bei Eaux de Toilette ist man etwas grosszügiger, da darf es - ebenfalls pro Person, die mitreist - ein Fläschchen mit maximal 25 Zentilitern sein.

Besonders begehrt sind die Schweizer Teigwaren, das wissen Sie. Hier geben offenbar eindeutig die Qualität und der Geschmack und nicht etwa der Preis den Ausschlag. Weil die Teigwaren, im Gegensatz zum erwähnten Tisch, auf die einzelnen Personen aufteilbar sind, wissen Sie jetzt auch, warum an den berühmten "Nudelsonntagen" - so nennen wir die Feiertage der Deutschen - nebst den Kindern auch die Oma oder der Opa in die Schweiz zum Einkaufen mitkommen darf.

Damit zum ernsteren Teil meiner Ausführungen: So erfreulich die "Nudelsonntage" für den Schweizer Detailhandel sind, so muss man leider feststellen, dass auf deutscher Seite in [PAGE 417] den letzten Jahren fast täglich Einkaufssonntag ist. Die reichlich vorhandenen Parkplätze bei den grossen Einkaufszentren, die entlang der Grenze wie Pilze aus dem Boden geschossen sind, sind oft und vor allem mit Schweizer Fahrzeugen belegt. Für sie gilt seit dem 30. Januar 2002 eine Einkaufsfreigrenze von 300 Franken. Zuvor lag die allgemeine Wertfreigrenze bei 100 Franken, es gab dann noch eine besondere Grenze bei 200 Franken; das hat der Bundesrat in seiner Antwort auch erklärt. Einschränkungen gibt es auch für die Schweizer, wenn sie in Deutschland einkaufen. Beim Frischfleisch dürfen pro Tag und Person 500 Gramm eingeführt werden, was - wie das Kilogramm Butter und Rahm, die pro Person eingeführt werden dürfen - wirklich ausreichen sollte.

Der Bundesrat will an dieser Wertfreigrenze festhalten. Dagegen habe ich nichts, denn 300 Franken sind heute ja nicht mehr die Welt, und wir sollten den Konsumenten nicht bevormunden und ihm vorschreiben, wo er was einzukaufen hat - damit auch das klargestellt ist.

Störend aus der Sicht des Schweizer Detailhandels - und damit auch für viele Menschen, die dort beschäftigt sind - ist aber die Tatsache, dass für Deutsche, die im Grenzgebiet wohnen, die also für ihren Einkauf die geringste Distanz zurücklegen müssen, die Freigrenze für Lebensmittel bei lediglich 30 Euro liegt. Machen Sie jetzt den Vergleich. Deutsche aus dem Grenzgebiet dürfen nur gerade für 30 Euro pro Person, also für rund 45 Franken, einkaufen - wenn es sich nicht nur um Lebensmittel handelt, für insgesamt 90 Euro pro Person. Für jene, die bis zu 15 Kilometer vom Grenzübergang entfernt wohnen, gelten also wesentlich tiefere Freigrenzen als für die übrigen.

Geradezu drastisch sind die Einschränkungen bei Tabakwaren. So dürfen die Deutschen aus dem Grenzgebiet nur gerade 40 Schweizer Zigaretten mitnehmen. Ich weiss nicht, wie viele Zigaretten in einem Päcklein sind. Man sagt mir, es seien 20; dann sind es wenigstens zwei Päcklein. Ich habe gedacht, man müsse einige Zigaretten vorher noch rauchen; dann bin ich beruhigt. Die Deutschen aus dem Grenzgebiet dürfen auch nur 50 Gramm Kaffee mitnehmen. Ich weiss nicht, ob es 50-Gramm-Packungen gibt. Das sind jedenfalls die Limiten. Sie sollen aus diesen Beispielen einfach ersehen, dass es schon grosse und störende Unterschiede gibt.

Fazit dieser unterschiedlichen Wertfreigrenzen: Während die Schweiz recht grosszügig ist - ich meine, das sei auch richtig -, gibt es umgekehrt unverhältnismässig grosse Restriktionen bei den Wertfreigrenzen, aber auch bei den Beschränkungen für einzelne Schweizer Produkte, die gerade für die Deutschen attraktiv wären. Da sind die Spiesse im Wettbewerb nicht gleich lang, und das stört mich.

Doch wie der Bundesrat in seiner Antwort wohl richtig feststellt: Es sind nicht in erster Linie die höheren Wertfreigrenzen, die den Schweizer Einkaufstourismus nach Deutschland in den letzten Jahren derart haben anschwellen lassen; es sind wohl primär die Preise - und nicht zuletzt auch das reichlich dotierte Parkplatzangebot, das die neuen Einkaufszentren unmittelbar vor ihren Toren anbieten respektive anbieten dürfen. Es ist halt einfach so, dass man drei Einkaufstaschen, einen Sack Blumenerde und einen Harass Getränke leider weder mit dem Fahrrad noch mit dem Bus und auch nicht mit der Bahn nach Hause schleppen möchte.

Zu den Preisen: Hier gibt es tatsächlich signifikante Unterschiede. Im Nahrungsmittelbereich sind laut Eurostat 2002 die Konsumentenpreise in Deutschland 31 Prozent tiefer, und das - aus Sicht des Schweizer Konsumenten - vor Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Kein Wunder, haben die Medien das Thema Hochpreisinsel in den Jahren 2003 und 2004 intensiv kommuniziert. Im "Cash" z. B. lief eine Serie unter dem Titel "Nieder mit den überhöhten Preisen". Das tönt gut, wirft aber gleichzeitig die Frage auf, wie sich die Preise zusammensetzen und welchen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Preis die immer erwünschten Preisreduktionen denn für unser Land und unsere Arbeitnehmer hätten. Ich staune, wie z. B. die Löhne bei der Forderung nach tieferen Preisen konsequent ausgeblendet werden.

Die hohle, aber doch oft gehörte Phrase, unsere Landwirtschaft produziere einfach zu teuer, ist bequem, denn sie entlastet den Grossteil der nicht in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung von jeglicher Verantwortung. Damit ist das Problem dann auch schon gelöst. Das, scheint mir, reduziert das Thema auf unzulässige Weise. Denn die landwirtschaftlichen Rohstoffpreise belaufen sich nur noch auf 25 Prozent des Konsumentenpreises im Nahrungsmittelbereich, wie Sie der Antwort des Bundesrates entnehmen können. Das deckt sich in etwa mit einer von der Migros erstellten Preisstudie Schweiz/Deutschland. Demnach liegt der Erzeugeranteil der Landwirtschaft am Verkaufspreis des Endproduktes in Deutschland bei 26 Prozent, in der Schweiz sogar noch etwas tiefer, nämlich bei 24 Prozent. Die Tendenz ist in beiden Ländern weiter sinkend - wohl zum Leidwesen der Landwirtschaft. Von den Verkaufspreisen erhalten die vorgelagerten Stufen Landwirtschaft, Verarbeitung und Veredelung sowie der Grosshandel in beiden Ländern - auch da gibt es Parallelen - insgesamt 70 Prozent. Also verbleiben die übrigen 30 Prozent beim Detailhandel.

Interessant in dieser Studie, die die Migros in Filialen in der Schweiz und im benachbarten Deutschland erhoben hat, ist ein Preis- und Margenvergleich im Detailhandel. Dabei zeigt sich, dass in Deutschland zwar die Mehrwertsteuer mit 132 Prozent und die Zinskosten mit 145 Prozent gegenüber der jeweiligen Basis von 100 Prozent für die Schweiz deutlich höher sind. Da die Mehrwertsteuer jedoch an der Grenze den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten rückerstattet wird, wirkt der höhere Satz nur als zusätzlicher Anreiz für den Grenztourismus. In allen anderen Bereichen ist der Werkplatz Schweiz teurer, zum Teil deutlich teurer. Das Kostenniveau beim Detailhandel auf deutscher Seite liegt - wieder in Relation zu den 100 Prozent für die Schweiz - für Energie bei 67 Prozent, für Werbung und Verpackungsmaterial ebenfalls bei 67 Prozent, für Miete und Filialunterhalt bei 84 Prozent. Diese Differenz von lediglich 16 Prozent überrascht vielleicht ein bisschen, ist aber auch mit der Grenznähe erklärbar. Noch deutlicher ist die Situation bei den Personalkosten; sie betragen in Deutschland nur gerade 56 Prozent des Schweizer Niveaus. Mit anderen Worten: Im benachbarten Deutschland verdienen die Angestellten des Detailhandels, der ja nicht gerade als Hochlohnbranche bekannt ist, rund die Hälfte ihrer Schweizer Kolleginnen und Kollegen. Auch das muss uns zu denken geben. Am signifikantesten ist der Unterschied bei den so genannten zentralen Kosten, und von denen spricht kaum jemand. Für die zentralen Kosten müssen in Deutschland gegenüber der Schweiz nur gerade 28 Prozent aufgewendet werden. In den zentralen Kosten sind namentlich Logistik, Transport und Qualitätssicherung - "food safety", das ist ein modernes Stichwort - enthalten. Ausgerechnet in einem Bereich, wo wir ohnehin schon mit Abstand am teuersten sind, sollen in unserem Land die Kosten weiter in die Höhe getrieben werden. Ich erinnere an die LSVA, wo für nächstes Jahr eine Erhöhung ansteht, und die übernächste Erhöhung ist auch bereits angesagt, ich glaube für 2008.

Ich verweise auf die Überperfektion bei der Qualitätssicherung mit den teuren kantonalen Labors und einem BAG, das laufend mit neuen Auflagen aufwartet. Zeigen Sie hier mit Ihrem Widerstand, Herr Volkswirtschaftsminister, dass es Ihnen Ernst ist mit dem Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Das Gleiche erwarte ich in Bezug auf die aufwendigen, zeitraubenden und daher teuren Bauverfahren, die oftmals sinnvolle und wirtschaftlich günstige Investitionen verhindern. Wir haben es gehört: 20 Milliarden Franken an Investitionsvorhaben sind in der Schweiz blockiert.

In diesem Teil ist mir die Antwort zu vage ausgefallen. Ich erwarte hier klare Aussagen und Reaktionen des Bundesrates. Es kann doch nicht sein, dass beispielsweise der VCS - wie bei Coop in Bachenbülach geschehen, als der ein altes Waro-Geschäft umnutzen wollte - ein Erneuerungsprojekt blockiert und mit geradezu erpresserischen Methoden verzögert und verteuert oder offenbar systematisch Investitionsprojekte, vor allem von anderen Grossverteilern, mit Verbandsbeschwerden torpediert, während unmittelbar [PAGE 418] ennet der Grenze all die Lidl, Obi und wie sie alle heissen einen neuen Supermarkt nach dem andern eröffnen. Es darf doch nicht sein, dass man in der Schweiz für die Realisierung eines Grossprojektes durchschnittlich vierzehn Jahre braucht - vierzehn Jahre, Sie haben richtig gehört -, während man für vergleichbare Investitionsvorhaben in Deutschland drei bis vier Jahre braucht, bis man sie realisieren kann - und dann erst noch mit genügend Parkplätzen, also kundengerecht. So treibt man die Leute geradezu zum Einkauf über die Grenze.

Sie spüren, Herr Bundespräsident, dass aus mir eine tiefe Sorge um das wirtschaftliche Wohlergehen der Grenzregionen spricht, aber auch die Sorge um das Wohl und die Zukunft der Schweizer Wirtschaft, jener bewährten Marktwirtschaft, die es dem Staat überhaupt erst ermöglicht, sozial zu handeln. Dem sollten wir Sorge tragen. Ich freue mich, wenn Sie dafür Verständnis haben und sich gezielt gegen Bürokratie und für die notwendige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft einsetzen.