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Bosshard Walter · Nationalrat · 2000-06-22

Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-22

Wortprotokoll

Eine Kommissionsminderheit ortet Handlungsbedarf im Bereich Verbandsbeschwerderecht und beantragt Ihnen, der Parlamentarischen Initiative Fehr Hans Folge zu geben.

Ich anerkenne durchaus, dass nur in Einzelfällen von einem Missbrauch dieses Rechtes durch beschwerdeberechtigte Organisationen gesprochen werden kann und dass statistisch gesehen nur wenige dieser Beschwerden bis an die letzte Instanz weitergezogen werden. Das Problem ist aber meiner Ansicht nach ein ganz anderes:

Die Beschwerden wirken faktisch wie ein Veto. Die starke Stellung der beschwerdeberechtigten Organisationen erlaubt es ihnen, mit einer Beschwerde zu drohen, da man sich voll bewusst ist, dass die Verfahren lange gehen. Falls der Bauherr oder der Investor nicht eine lange Verzögerung oder gar eine Verhinderung seines Bauvorhabens riskieren will, geht er auf die Forderungen ein. Das macht er auch dann, wenn er die Anforderungen, beispielsweise jene einer Umweltverträglichkeitsprüfung, bereits erfüllt hat.

Diese präventive Wirkung des Verbandsbeschwerderechtes wird von den Befürwortern als positiv, von uns Kritikern aber in vielen Fällen als negativ beurteilt. Das Verbandsbeschwerderecht wird in den meisten Fällen zwar nicht missbraucht, aber arg strapaziert. Diese Strapazierung hat aber ihre negativen Auswirkungen, denn das Problem liegt nicht allein beim Verbandsbeschwerderecht als solchem, sondern bei der langen Abwicklungszeit durch die Gerichte. Diese Vollzugsmängel im Planungs-, Bau- und Umweltrecht wirken sich im Einzelfall oft verheerend aus.

Das Anfang dieses Jahres in Kraft gesetzte Koordinationsgesetz - die entsprechende Verordnung ist erst vergangenen Mai in Kraft getreten - kann in diesem Punkt allenfalls eine gewisse Vereinfachung bringen. Das ist auch dringend nötig. Ich befürchte aber, dass das zeitliche Problem damit nicht befriedigend gelöst werden kann. Es ist eine Tatsache, dass unsere Gerichte überlastet sind und dass die Verfahren oft unbefriedigend lange dauern. Daran kann auch das neue Koordinationsgesetz nichts ändern.

Von den Befürwortern eines Verbandsbeschwerderechtes wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wer denn bei einem Wegfall dieses Rechtes die Interessen der Umwelt wahrnehme. Es wird dabei suggeriert, dass die zuständigen Behörden, z. B. im Fall einer Baubewilligung, nur einseitig die Interessen des Bauherrn vertreten würden. Als langjähriger Gemeindepräsident unterstreiche ich an dieser Stelle, dass dem nicht so ist. Die zuständigen Behörden entscheiden nach Abwägung aller Aspekte - auch derjenigen der Umwelt - sehr sorgfältig.

Die Kommissionsminderheit unterstützt die Parlamentarische Initiative Fehr Hans in der Meinung, dass das Verbandsbeschwerderecht angesichts seiner Mängel, insbesondere auch angesichts der Vollzugsmängel, aufzuheben sei. Die Unterstützung der Initiative gibt uns aber auch die Möglichkeit, das Verbandsbeschwerderecht zu überprüfen, einzuschränken und die Vollzugsprobleme anzugehen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.