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Wyss Ursula · Nationalrat · 2004-09-20

Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-20

Wortprotokoll

Ich stelle fest, dass die Fraktionen der CVP und der SVP bei der Beratung dieses Gesetzes nicht in allen Punkten ihren Kommissionsmitgliedern folgen.

Der Bundesrat ist in der Botschaft noch davon ausgegangen, dass es keine Übergangsbestimmungen braucht. Er ist somit implizit davon ausgegangen, dass dieses Gesetz auch auf Dokumente anwendbar werden dürfte, die vor dessen Inkrafttreten erstellt worden sind. Es hat sich dann aber in der Tat so abgespielt, dass der Bundesrat im Verlauf der ständerätlichen Diskussion eine explizite Formulierung befürwortet hat und jetzt den Beschluss des Ständerates unterstützt.

Die vorberatende SPK konnte sich mit dieser restriktiven Formulierung nicht anfreunden - der entsprechende Entscheid wurde mit 13 zu 9 Stimmen gefällt -, zum einen, weil damit das Öffentlichkeitsprinzip über Jahre hinaus verzögert würde, und zum anderen, weil damit das etwas willkürliche Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes darüber entscheiden würde, ob ein Dokument schon eingesehen werden kann oder eben noch nicht.

Darum beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission eine rückwirkende Formulierung mit Ausnahmen. Einerseits müssen genau diejenigen Dokumente davon ausgenommen werden, bei denen die Verfasser nicht wussten, dass sie einmal öffentlich zugänglich gemacht werden könnten, und andererseits sind auch alle bereits archivierten Dokumente auszuschliessen.

Sie haben in diesem Gesetz die Ausnahmen wirklich reichlich breit formuliert, sodass den Befürchtungen, welche die Minderheit Pfister Gerhard aufnimmt, bereits Rechnung getragen wurde. Sie können also der Mehrheit der Kommission folgen, ohne dass private Interessen davon betroffen werden.