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Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-06-22

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-22

Wortprotokoll

Ich nehme das Recht wahr, zu meiner Parlamentarischen Initiative zu sprechen, weil ich denke, dass Sie und die Öffentlichkeit Anspruch darauf haben zu wissen, wie die Tragikomödie, die Anlass zu diesem Vorstoss war, weitergeht.

Ausgangspunkt war ein Fall der Physiotherapeuten des Kantons Appenzell-Ausserrhoden. Am 15. Dezember 1998 hat die Gesundheitsdirektion dieses Kantons aufgrund der eingereichten Unterlagen und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen einen Taxwertpunkt von 1 Franken für KVG-Leistungen von Physiotherapeuten anerkannt, hat ihn aber dennoch auf 95 Rappen festgesetzt. Der Schweizerische Physiotherapeuten-Verband, Sektion St. Gallen/Appenzell, gelangte hierauf mit einer Beschwerde an den Bundesrat und beantragte die Festsetzung auf 1 Franken, gegebenenfalls provisorisch auf 95 Rappen. Auch die Krankenversicherungen haben Beschwerde eingereicht.

Was machte nun der Bundesrat? Er liess mit Datum vom 26. März 1999 durch das EJPD einen Zwischenentscheid fällen, und zwar setzte er einen provisorischen Taxpunktwert von 82 Rappen fest; dieser ist also um 13 Rappen tiefer als jener, den der Kanton Appenzell-Ausserrhoden bereits zugestanden hatte. Auf Anfrage hin hat Frau Bundesrätin Metzler den ausserrhodischen Physiotherapeuten mitgeteilt, dass ein Entscheid des Bundesrates nicht im ersten Quartal 2000 zu erwarten sei, da das EJPD die Arbeit mit der gebotenen Sorgfalt vornehme.

Wenn Sie nun denken, diese "Cosa trista" sei erledigt - wir stehen ja am Ende des zweiten Quartals -, muss ich Sie enttäuschen, denn Frau Bundesrätin Metzler ist nun, weil sie Appenzellerin ist, in den Ausstand getreten. Bundesrat Leuenberger hat den Physiotherapeuten geschrieben, dass er sich der Sache annehme, was aber Zeit brauche. Besonders traurig an dieser Komödie ist, dass auch andere Verbände warten, wie eine Anfrage von Kollege Weyeneth in dieser Session ergeben hat. 84 Beschwerden erleiden ein ähnliches Schicksal, wobei der Kanton Tessin mit 22 Monaten Wartefrist Leader ist.

[PAGE 833] Ich denke, der Handlungsbedarf ist gegeben und mehr als dringend. Gleicher Ansicht war übrigens auch der Bundesrat gemäss seiner Botschaft zum KVG, und inzwischen gesteht ja auch unsere Bundesverfassung die Rechtsweggarantie ausdrücklich zu. Die Angelegenheit läuft also nicht nur der EMRK, sondern auch unserer Bundesverfassung zuwider.

Darüber, ob das vorgeschlagene Vorgehen oder eine Eidgenössische Rekurskommission der richtige Weg sei, kann man verschiedener Auffassung sein. Insgesamt ist aber zu bedauern, dass die SGK nicht mehr Handlungsfreude gezeigt hat. Immerhin ist der Bundesrat jetzt bereit, das Postulat 00.3008 der SGK-NR entgegenzunehmen, und ich möchte gerne die Antwort von Frau Bundesrätin Dreifuss abwarten, bevor ich meine Parlamentarische Initiative zurückziehe.