Gross Jost · Nationalrat · 2004-09-20
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-20
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion befürwortet gleichfalls Eintreten auf dieses Gesetz. Es bedeutet in der Tat eine Umkehr: vom bisherigen Grundsatz der Geheimhaltung zum Öffentlichkeitsprinzip. Jedem Bürger steht damit ein durchsetzbares Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten zu. Einschränkungen bedürfen nach diesem Gesetz inskünftig einer spezialgesetzlichen Rechtfertigung, und der Datenschutz gilt nur bei wesentlicher Beeinträchtigung privater Interessen, insbesondere des Berufs-, des Geschäfts- und des Fabrikationsgeheimnisses. Damit wird eine transparente, eine bürgernahe Verwaltung gefördert. Zudem war die restriktive Geheimhaltungspraxis ja oft geradezu eine Einladung zur Indiskretion.
Die SP-Fraktion lehnt in Bezug auf die hier zur Diskussion stehenden Mehrheits- und Minderheitsanträge eine Aufweichung oder gar eine Aushöhlung des gesetzlichen Grundsatzes der Transparenz aber klar ab. Ich darf hier schon signalisieren, dass wir in Artikel 2 Absatz 1 Litera d für einen Einbezug der Bundesversammlung sind; sie soll diesem Gesetz unterstehen. Es ist nicht einzusehen, warum die Parlamentsdienste ihm unterstehen sollen, nicht aber das Parlament. Das wäre in der Praxis auch schwierig abgrenzbar. Wir lehnen den Antrag der Minderheit Beck zu Artikel 4 ab, der diese Transparenz erst nach dem politischen oder administrativen Entscheid will. Dieses Interesse ist mit der Wahrung der freien Meinungs- und Willensbildung der Behörde in Artikel 7 sehr gut abgedeckt.
Wir sind auch der Meinung, man sollte dieses Einsichtsrecht nicht durch Gebühren belasten. Wir sind für Gebührenfreiheit. Schliesslich sind wir in Artikel 22a für eine grosszügige Übergangsregelung, immer im Sinne von möglichst viel Transparenz.
Sollte hier in der Detailberatung der restriktiveren Fassung konsequent der Vorzug gegeben werden, dann würde dieses Gesetz Transparenz versprechen und sie dann in der konkreten Ausgestaltung nicht realisieren. Wenn dem so wäre, dann könnten wir mit diesem Gesetz natürlich nicht [PAGE 1253] leben. Jetzt signalisieren wir aber ganz klar, für diesen Paradigmenwechsel hin zu einer bürgernahen Verwaltung einzutreten.