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Joder Rudolf · Nationalrat · 2004-09-20

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-20

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, hier der Minderheit Beck zu folgen. Die Argumentation ist ähnlich wie vorhin bei Artikel 2 Absatz 1 Litera d.

Bei diesem Antrag geht es darum, sicherzustellen, dass amtliche Dokumente erst eingesehen werden können und dürfen, wenn der politische oder administrative Entscheid gefällt ist, für den die Dokumente oder die Unterlagen erstellt worden sind. Es geht also darum, der betroffenen politischen oder auch administrativen Behörde eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen, ohne allzu starke äussere Beeinflussungen und Störungen. Es geht darum, zu ermöglichen, dass eine Behörde entscheiden kann, ohne dass Entscheidungsgrundlagen vorgängig bereits öffentlich zirkulieren oder diskutiert werden. Letztlich geht es um einen guten und sachgerechten Gang der Verwaltung. Die Interessen der Mitbeteiligten sind insofern genügend mitberücksichtigt, als in aller Regel vor dem Entscheid ja eine Vernehmlassung durchgeführt wird und Stellungnahmen eingeholt werden können und als die unmittelbar betroffenen Parteien nach dem Entscheid allenfalls den Rechtsmittelweg beschreiten können.

Der Vorteil des Antrages der Minderheit Beck besteht in der präzisen, in der klaren Formulierung. Er sagt ganz genau, dass die Einsichtnahme erst nach dem Entscheid offen steht. Grundsätzlich will der Bundesrat etwas Ähnliches. Auch er will eine möglichst freie Meinungsbildung ermöglichen. Die Formulierungen in den Artikeln 7 und 8 sind aber etwas ungenau, sind interpretationsbedürftig.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion - mit dem Ziel, eine klare, präzisierende Gesetzgebung zu machen -, den Antrag der Minderheit Beck zu unterstützen.