Wyss Ursula · Nationalrat · 2004-09-20
Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-20
Wortprotokoll
Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor. Es gibt also keinen Kommissionsentscheid zum Einzelantrag Gadient. Dazu ist einzig anzumerken, dass es eher die aktive Informationspolitik des Bundes betrifft und daher - jetzt rein rechtlich-formal - nicht Gegenstand dieses Gesetzes ist.
Man sollte aber vielleicht doch noch auf Absatz 3 desselben Artikels 6 hinweisen, der neu vom Ständerat eingefügt wurde und von der Mehrheit der Kommission unterstützt wird: Die Publikation auf einer Internetseite trage dem Bedürfnis, ein amtliches Dokument einzusehen, bereits Rechnung. Wir werden bei der Gebührendiskussion noch einmal darauf zurückkommen.
Daher könnte man das Verhältnis zwischen den Absätzen 2 und 3 als widersprüchlich verstehen. Ich möchte aber doch darauf hinweisen: Dem jetzt im Einzelantrag Gadient formulierten Bedürfnis - dass nämlich die Behörden kommunizieren, welche Dokumente überhaupt bestehen, damit sich die Leute entsprechend dafür interessieren können - trägt die Mehrheit der Kommission in Artikel 21, also beim Vollzug, Rechnung. Anstelle der Kann-Formulierung steht hier eine imperative Muss-Formulierung: "Der Bundesrat erlässt Vorschriften" über die Information über die amtlichen Dokumente. Darunter könnte man auch verstehen, dass aktiv kommuniziert und eine Liste der veröffentlichten Dokumente publiziert wird.