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Brunner Toni · Nationalrat · 2004-09-21

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-21

Wortprotokoll

Für die einstimmige SVP-Fraktion besteht kein Zweifel daran, dass wir hier im Rat die Motion des Ständerates annehmen und die für das Berggebiet wichtigen und offenen Fragen abgeklärt wissen wollen, bevor wir uns dem Geschäft über die Ratifizierung der Protokolle überhaupt erst widmen können. Eine inhaltliche Diskussion erübrigt sich zum heutigen Zeitpunkt. Dementsprechend wurde in der Kommission auch nicht über einzelne Protokolle gesprochen.

Auch im internationalen Vergleich ist die schweizerische Gesetzgebung in Bezug auf den Schutz des Alpenraums sehr rigide - einige würden dem wohl eher "fortschrittlich" sagen. Bevor über eine Ratifizierung der für die Schweiz verbindlichen und direkt anwendbaren völkerrechtlichen Verträge befunden werden kann, ist für uns die Frage zu beantworten, inwiefern die Ziele der Alpenkonvention bereits durch geltendes Recht erfüllt werden beziehungsweise inwiefern geltendes Recht nach Annahme der Durchführungsprotokolle angepasst werden muss.

Angesichts der hängigen Geschäfte im Bereich der Regional- und Raumplanungspolitik - erinnert sei an das Geschäft, das nachher behandelt wird, das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, oder an das Bundesgesetz über die Regionalpolitik oder auch an den NFA - empfiehlt es sich umso mehr, den von Bundesrat Leuenberger in der Sommersession im Ständerat in Aussicht gestellten umfassenden Raumentwicklungsbericht abzuwarten. Im Weiteren ist auch die von der WAK unseres Rates in ihrem Mitbericht vom 18. November 2002 aufgestellte Forderung zu erfüllen, dass die Auswirkungen einer Ratifikation der Protokolle auf die laufende und auf die künftige Gesetzgebung zu prüfen seien. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass die KVF unseres Rates am 13. Januar 2003 einen Mitbericht verfasst hat. Sie hat darin im Zusammenhang mit dem Verkehrsprotokoll Bedenken geäussert.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass nur aufgrund einer Gesamtschau, welche die offenen Fragen klärt, eine fundierte Entscheidung über die Durchführungsprotokolle zur Alpenkonvention getroffen werden kann. Bevor die entsprechenden Abklärungen in Form eines Berichtes vorliegen, können wir inhaltlich über diese Protokolle auch gar nicht reden.

Ich beantrage Ihnen daher, dass wir die Motion des Ständerates ebenfalls annehmen.