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Pelli Fulvio · Nationalrat · 2004-09-21

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-21

Wortprotokoll

Sie sind mit einer Fahne konfrontiert, die sehr kompliziert aussieht. Auf dieser Fahne finden Sie auch meinen Minderheitsantrag, der ebenfalls kompliziert aussieht. Etwas weniger kompliziert, aber immer noch kompliziert sieht auch mein Eventualantrag aus. Ich habe mich entschieden, allein einen Minderheitsantrag einzureichen - und dazu noch einen Eventualantrag für den Fall, dass die Minderheit I (Rechsteiner Paul) oder II (Leutenegger Oberholzer) obsiegen sollte -, weil ich glaube, dass sich der Nationalrat von der Logik des Kampfes zwischen der Lobby der Freunde der Versicherer und der Lobby der Freunde der neugeborenen und zum Teil gewünschten autonomen Sammelstiftungen abkehren sollte.

Beide Lobbys verfügen über gute Argumente, um ihre Thesen zu unterstützen: Sicherheit für den Versicherten ist das Hauptargument für die Versicherer, die einen Konkurrenzkampf mit gleichen Spiessen verlangen; tiefere Prämien dank Konkurrenz ist das Hauptargument der Gegner, die behaupten, den Arbeitgebern bessere Offerten unterbreiten zu können als die Versicherer, was für die Versicherten von Vorteil wäre. Die Lösungen, die beantragt werden, sind aber nicht überzeugend, weil sie an schwerwiegenden Mängeln leiden, die durch gesetzgeberisches Handeln nicht behoben werden können.

Die Lösung der Versicherer - der Antrag der Mehrheit, aber auch der Antrag der Minderheit IV (Leuthard) - wird zum Verschwinden der so genannten autonomen Sammelstiftungen führen, weil es für diese schwer sein wird, die Kapitalisierung durchzuführen, die das VAG für die Versicherer vorsieht. Da wir mit dem neuen VAG kein neues BVG-System einführen wollen, ist es undenkbar, Strukturen des BVG, die vom geltenden Gesetz seit Jahren zumindest toleriert werden, jetzt im Rahmen der Prüfung eines anderen Gesetzes verschwinden zu lassen.

Die Lösungen der Freunde der autonomen Sammelstiftungen - die Minderheiten I und II - unterschätzen dagegen die Konsequenzen für die Versicherten, die im Falle einer Unterdeckung der autonomen Sammelstiftungen entstehen können. "Autonom" ist ein schönes Wort, aber autonom bedeutet allein, und allein bedeutet in diesem Gebiet schwach. Es wäre unentschuldbar, wenn die Politik vergässe, was in den letzten Jahren passiert ist. In diesem Sinne ist die Einführung eines verbesserten Aufsichtssystems im BVG eine dringliche Notwendigkeit geworden.

Die Lösungen der Minderheiten I und II favorisieren eine untransparente und unehrliche Konkurrenz, die zu einer Täuschung der Arbeitgeber im Moment der Wahl der Vorsorgeeinrichtung für die eigenen Mitarbeiter führen könnte. Die Lösung der Minderheit I, die mit einer Änderung von Artikel 68 BVG verbunden ist - Sie finden diese auf Seite 9 der Fahne -, hat den zusätzlichen Nachteil, dass sie eine totale Verwirrung der Systeme von VAG und BVG bringt. Denn wenn wir im Gesetz eine Bestimmung einfügen, die besagt, dass bei Versicherungseinrichtungen, die Leistungen für Vorsorgeeinrichtungen erbringen, das BVG und nicht das VAG anzuwenden sei, dann kann man nicht mehr verstehen, welches Gesetz auf Versicherungen wie die Winterthur, die Pax oder die Patria anzuwenden ist.

Meine Lösungen wollen durch Transparenz im Markt erlauben, dass den Arbeitgebern und indirekt den Arbeitnehmern die freie Wahl gelassen wird, ob sie ein Vorsorgesystem wollen, das eine viel grössere Sicherheit bietet - das heisst, kein Risiko von Nachzahlungen beinhaltet -, wie dasjenige, das die Versicherungsgesellschaften offerieren können. Die Alternative wäre ein System, das vielleicht etwas weniger Prämien kostet, das aber im Falle von finanziellen Krisen zu Nachzahlungen seitens der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und zu Kürzungen der Renten führen könnte. In der heutigen Situation scheint mir die transparente Lösung die [PAGE 1286] einzig mögliche zu sein, mindestens bis eine bessere Aufsicht für das ganze System BVG eingeführt wird.

Ich bitte Sie deshalb, mit dem bis jetzt gespielten politischen Spiel aufzuhören und die Minderheit III und auf jeden Fall die Transparenzregel meines Einzelantrages zu Artikel 11a BVG zu unterstützen.