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AB 51433

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-21

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, die Motion des Ständerates anzunehmen. Das wird Sie nicht erstaunen, haben wir doch während der letzten Session eine parlamentarische Initiative eingereicht, die genau das Gleiche will wie der Ständerat mit seiner Motion. Die CVP-Fraktion unterstützt auch die Bestrebungen der Kommissionsmehrheit, mit der Motion Druck auf den Bundesrat zu machen, weil wir vom Anliegen überzeugt sind. Ansonsten haben wir noch vier parlamentarische Initiativen in der Hinterhand, um die Frage der Naturparks gesetzlich zu regeln.

Die CVP steht zur Idee, in der Schweiz neben dem Nationalpark zusätzliche Naturparks schaffen zu können und vor allem für solche Anlagen auf Bundesebene auch eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Ich komme später noch auf die praktischen Gründe für diese Überlegungen zurück.

Herr Brunner und auch mein Vorredner haben Zweifel angebracht gegenüber den ökonomischen Vorteilen, die solche Parks haben könnten. Aus der Praxis kann ich Ihnen sagen, dass Ihre Befürchtungen nicht begründet sind. Seit zwei Jahren besteht in meiner Wohngemeinde und dem Gebiet, in dem ich lebe - dem Amt Entlebuch -, ein so genanntes Biosphärenreservat. Unser Gebiet hat den offiziellen Status eines Biosphärenreservates erworben. Nun möchte ich Ihnen ganz kurz die Entstehungsgeschichte dieser Anlage schildern. Sie erinnern sich: In den Achtzigerjahren haben das Schweizervolk und die Schweizer Stände den so genannten Rothenthurm-Artikel angenommen. Aufgrund dieses direktdemokratischen Entscheides der Schweiz wurden sehr viele landwirtschaftlich genutzte Gebiete zwangsläufig aufgrund eines Verfassungsartikels in Schutzzonen eingeteilt. Sie alle - auch die Gegner der heutigen Vorlage - sind doch weiss Gott verfassungstreu und leben dieser Verfassung nach. Im Amt Entlebuch gibt es sehr viele solcher Schutzzonen, und es gab vermehrt Probleme mit der Landwirtschaft, die dann diese Schutzzonen nicht mehr so bewirtschaften konnte, wie sie das gerne getan hätte. Es gab Probleme im Vollzug mit dem Kanton, vor allem aber auch mit den Bundesbehörden. Letztlich hat jedoch das Amt Entlebuch aus der Not eine Tugend gemacht und die Chance ergriffen, aus diesen Schutzgebieten das zu machen, was die Verfassung noch zulässt, nämlich Gebiete mit einer beschränkten Nutzung. Man beschloss, diese Gebiete wirtschaftlich-ökonomisch zu nutzen, indem man das, was man hat, zwar touristisch anbietet, aber auch landwirtschaftlich nutzt - allenfalls mit einer Biolandwirtschaft - und entsprechende Produkte mit Labeln auf dem Markt anbietet und damit eine anständige Wertschöpfung erzielt.

Wenn Sie diese Situation im Entlebuch betrachten, stellen Sie mit mir fest, dass wir wohl in der Schweiz bereits ein Biosphärenreservat haben, aber dass wir auf Bundesstufe keine Rechtsgrundlage haben. Es besteht internationales Recht bei der Unesco. Wir sind Mitglied dieser Organisation. Der Kanton Luzern hat auf kantonaler Ebene Rechtsgrundlagen geschaffen, und zwischendrin gibt es eine Rechtslücke beim Bund.

Ich kann Ihnen auch sagen, dass im Amt Entlebuch in einem sehr direktdemokratischen Verfahren dieses Projekt des [PAGE 1305] Biosphärenreservates mit der Bevölkerung diskutiert und anschliessend auch genehmigt wurde. Die Landwirtschaft kann heute mit regionaler Wertschöpfung durchaus von diesem Biosphärenreservat profitieren, auch der Tourismus.

Ich möchte noch zwei Anliegen zuhanden des Bundesrates deponieren:

1. Herr Bundesrat Leuenberger, ich erwarte von Ihnen und vom ganzen Bundesrat, dass Sie gemäss Verfassung und Recht auch diesem Auftrag des Parlamentes nachkommen und das, was Sie in der Schublade haben, dem Parlament vorlegen werden, falls die Motion angenommen wird, wovon ich überzeugt bin.

2. Ich erwarte von Ihnen, von Ihrem Departement und vom Buwal, dass bei der Ausformulierung der Gesetzesartikel für jene Parks, die den Unesco-Biosphärenstatus haben, keine zusätzlichen Auflagen hinzukommen; denn die Schweiz darf in dieser Beziehung nicht über das Biosphärenrecht der Unesco hinausgehen und wieder päpstlicher als der Papst sein. Sonst, Herr Bundesrat Leuenberger, wird aus dem Befürworter Lustenberger ein Gegner.