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Gross Andreas · Nationalrat · 2000-06-22

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-22

Wortprotokoll

Der Zivildienst ist eine der grossen Errungenschaften der Schweiz in den Neunzigerjahren. Es dauerte neunzig Jahre, bis die Schweiz ihren Zivildienst bekam. Die Dauer dieses Kampfes ist dadurch zu erklären, dass in der Schweiz lange das Missverständnis vorherrschte, der Zivildienst sei eine Alternative, ein Widerspruch zur Armee sozusagen. Jene, die sich für die Armee einsetzten, meinten lange, das hiesse, dass sie den Zivildienst ablehnen müssten.

Seit der Aufnahme des Verfassungsartikels für den Zivildienst und der Einführung des entsprechenden Gesetzes sowie durch die Praxis in den letzten drei Jahren, wo insgesamt 5000 Männer von dieser Möglichkeit Gebrauch machten, hat sich aber heute auch in der Schweiz ein Gedanke durchgesetzt, der in ganz Europa seit einiger Zeit selbstverständlich ist: nämlich dass der Zivildienst der Zwillingsbruder der Armee ist; dass der Zivildienst die Armee nicht nur nicht bedroht, sondern die menschenrechtlich legitime, notwendige Ergänzung zum Militär darstellt. Es geht darum, jenen, die die Leistung des Kriegsdienstes mit ihrem Gewissen, mit [PAGE 829] ihrer Grundüberzeugung nicht verantworten können, eine Alternative, einen Ersatzdienst zu ermöglichen.

Erstaunlicherweise ist diese Einsicht in den letzten zwei Jahren - nicht in der Bevölkerung, aber bei den Zuständigen im VBS und im EVD, wo der Zivildienst organisatorisch angesiedelt ist - eher einer anderen gewichen. Es scheint heute die Tendenz vorzuherrschen - man kann das durch Zitate belegen -, dass der Zivildienst vom VBS, vom Bundesrat und auch von Bundesrat Couchepin als "quantité négligeable" eingestuft wird. Es haftet ihm immer noch der Ruf des dieses Zweitrangigen, des nicht ganz Ernstzunehmenden an, vor allem unter überzeugten Offizieren, die immer noch davon ausgehen, dass Zivildienst ja nur leistet, wer militäruntauglich ist.

Dieses stiefmütterliche Dasein verdient der Zivildienst nicht. Es ist deshalb schlecht, wenn jene, die in der Verwaltung für diesen Zivildienst kämpfen, sich immer wieder zuerst Gehör verschaffen müssen und immer wieder den Eindruck haben, man nehme ihre Arbeit nicht ernst.

Meine Parlamentarische Initiative möchte hier Gegensteuer geben. Ich möchte damit bewirken, dass der Zivildienst trotz beziehungsweise gerade wegen der Armeereformdiskussion und der Diskussion rund um die Organisation des Zivilschutzes - neuerdings wird er Bevölkerungsschutz genannt - nicht verloren geht. Er soll nicht vergessen werden, sondern als eigenständiger Zweig erhalten bleiben.

Man könnte ganz lange für diesen Wunsch argumentieren.

Aber eine Argumentation scheint mir ganz wichtig zu sein: In allen seinen Ausführungen zur Zukunft der Armee und zu einer umfassender verstandenen Friedens- und Sicherheitspolitik argumentiert der Bundesrat immer wieder, wie wichtig die nichtmilitärische Prävention, die Verhinderung der Konflikte neben der Konfliktnachbearbeitung ist. Das ist genau ein Feld, in welchem Zivildienstleistende eingesetzt werden können und sollen. Denn bei uns soll Zivildienst eben nicht sozusagen einen Ersatz-Gesundheitsdienst oder Ersatz-Sozialleistungen beinhalten; vielmehr sollte er ein eigenständiger Bereich im Rahmen der Friedenspolitik sein. Gerade dieses Instrument, das der Bundesrat zur Verfügung hätte, um das zu leisten, was er in seinen Ausführungen zur Friedens- und Sicherheitspolitik immer wieder programmatisch deklariert, nimmt er nicht ernst. Er vernachlässigt es, und immer wieder hören wir Aussagen von zuständigen hohen Verantwortlichen, die den Eindruck vermitteln, der Zivildienst sei ein Auslaufmodell, und es gebe niemanden, der sich wirklich für ihn einsetze.

Da möchte ich Gegensteuer geben. Ich möchte den Zivildienst aufwerten und die Idee im Bewusstsein der Bevölkerung und der zuständigen Leute verankern, dass er der Zwillingsbruder der Armee ist und als freiwilliger Dienst den jungen Männern und Frauen als Möglichkeit offen steht. Man soll also als ausgehobener Wehrpflichtiger nicht zuerst darum kämpfen müssen, in den Zivildienst zu kommen, sondern gelassen über diese Wahl nachdenken können. Wir sollten jenen, die das wollen, diese Möglichkeit eröffnen.

Sie wissen, dass jene, die Zivildienst leisten wollen, heute eine dreifache Hürde überspringen müssen: Sie müssen erstens Gewissensgründe geltend machen, sie müssen zweitens eine Gewissensprüfung über sich ergehen lassen und drittens erst noch den Tatbeweis erbringen, indem sie einen um 50 Prozent längeren Dienst leisten als jene, die das in der Armee tun.

Man könnte zumindest darüber nachdenken, ob hier nicht eine Hürde abgebaut werden kann. Ich schlage dies in meiner Parlamentarischen Initiative vor, bin mir aber bewusst, dass das, was hier vorgeschlagen wird, nicht verpflichtend ist, wenn der Vorstoss in die zweite Phase geht. Hier gibt es Spielräume für Sie, auch wenn Sie nicht all meinen Ausführungsideen zustimmen. Aber mein Anliegen lautet - das ist der Hauptgrund -: Solange es eine Armee gibt, muss es auch einen Zivildienst geben, vor allem deshalb, weil der Bundesrat die Sicherheitspolitik neuerdings so definiert, dass das, was der Zivildienst leisten kann, auch gebraucht wird - im Interesse des Landes, im Land und ausserhalb der Schweiz, für eine friedlichere Zukunft und weniger Gewalt.