preparatory:AB 51551
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Die Justizreform umfasst das Bundesverwaltungsgerichts-, das Bundesstrafgerichts- und als Dach darüber das Bundesgerichtsgesetz. Das Strafgericht in Bellinzona ist bereits seit dem 1. April 2004 tätig. Bundesverwaltungsgerichts- und Bundesgerichtsgesetz befinden sich im Moment in der Differenzbereinigung zwischen den Räten. Parallel zur Gesetzgebung wird das Bundesverwaltungsgericht aufgebaut, zuerst in Bern und dann in St. Gallen. Die Rekurskommissionen und Beschwerdedienste müssen in das neue Bundesverwaltungsgericht übergeführt werden. Das erfordert einiges an Organisation. Beim zu errichtenden Verwaltungsgericht handelt es sich um einen Grossbetrieb mit ungefähr 300 Stellen.