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Imfeld Adrian · Nationalrat · 2005-03-02

Imfeld Adrian · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Wir sind weiterhin bei der ordentlichen Revision, immer noch bei der Frage der Unabhängigkeit. Zur Unabhängigkeit gehört auch die Rotationspflicht des leitenden Revisors. Zu Artikel 730a Absatz 2 stelle ich einen Minderheitsantrag, den ich jetzt begründe, wobei ich vorausschicke, dass ich grundsätzlich mit der Rotationspflicht einverstanden bin.

Nach dem Vorschlag der Kommission hat der leitende Revisor nach fünf Jahren sein Mandat abzugeben und darf dieses erst wieder nach einer "Abkühlungsphase" von drei weiteren Jahren übernehmen. Diese Rotation in der Mandatsleitung stellt für die grossen Revisionsgesellschaften kein grösseres Problem dar, bei kleineren Revisionsgesellschaften führt sie aber dazu, dass nach fünf Jahren die Revisionsgesellschaft gewechselt werden muss, was jedes Mal mit grösseren Transaktionskosten verbunden ist: Man muss eine neue Revisionsstelle suchen, man muss sie wählen, man muss sie im Handelsregister eintragen. Damit ist der Vorschlag der Kommissionsmehrheit aus meiner Sicht weder aufseiten der prüfenden noch aufseiten der zu prüfenden Gesellschaft KMU-freundlich, denn die Schwellenwerte für den Übergang von der eingeschränkten zur ordentlichen Revision sind auch nach den vorhin vorgenommenen Korrekturen relativ tief.

An dieser Stelle zeigt sich für mich exemplarisch, dass man im Hinblick auf die Beratungen im Ständerat sorgfältig überdenken sollte, ob die bundesrätliche Doktrin eines möglichst einheitlichen Revisionsrechtes für alle einer Revision unterliegenden Gesellschaften wirklich das Gelbe vom Ei ist. Denn damit wird die mittelständische Holzbauunternehmung schlussendlich den gleichen Revisionsvorschriften unterworfen wie der Nestlé-Konzern. Der einzige Unterschied besteht dann noch darin, dass die Nestlé als börsenkotierte Gesellschaft zusätzlich eine staatlich beaufsichtigte Revisionsstelle benötigt.

Ich bitte Sie, hier ein Zeichen zu setzen und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen. Sollte ich unterliegen, ist im Hinblick auf die Beratungen im Zweitrat eine Zweiteilung der Rotationspflicht zu prüfen, nämlich fünf Jahre für Publikumsgesellschaften - damit ist den Amerikanern gedient - und sieben Jahre für die übrigen der ordentlichen Revision unterliegenden Gesellschaften, und damit ist den Europäern gedient. Bitte entschuldigen Sie, dass ich in meiner Begründung so kurz bin, aber ich bin eben Ökonom und nicht Jurist.