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preparatory:AB 51600

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Worum geht es hier? Hier geht es genau um die Frage der Abgrenzung zwischen der ordentlichen und der eingeschränkten Revision. Es geht also um das, was Herr Bundesrat Blocher gerade vorher erwähnt hat. Je bedeutsamer eine Firma ist, desto höhere Ansprüche sollen an die Revision gestellt werden. Und umgekehrt: Je weniger bedeutsam, je weniger wirtschaftlich wichtig, je weniger gross eine Firma ist, desto eher soll eine bescheidenere Revision Platz greifen können. Oder technisch ausgedrückt: Es geht um den Schwellenwert, wo man die ordentliche Revision, also die grosse Revision, ansetzen will und wo man eine bescheidenere Revision ermöglichen möchte. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass man einen Schwellenwert annimmt, der wie folgt umschrieben ist:

In die Kategorie der ordentlichen Revisionen - also der grossen - sollen einmal die Publikumsgesellschaften fallen. Das ist völlig unbestritten. Dann sollen aber eben auch jene grossen Gesellschaften in diese Kategorie fallen, wie sie in Ziffer 1 Buchstaben b und c umschrieben sind, also die grossen, jene, die Anleihen ausstehend haben, und jene, die mindestens 20 Prozent der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer Gesellschaft beitragen. Das sind die grossen, die sind unbestritten.

Jetzt geht es um die Frage, wo wir die Unterscheidung machen zur nächsten Kategorie von Gesellschaften, also den nächstgrösseren oder den nächstkleineren. Der Bundesrat schlägt hier vor, dass von drei Kriterien, die er umschreibt, mindestens zwei erfüllt sein müssen, damit diese Gesellschaften, um die es hier geht, auch noch in die Kategorie der ordentlichen Revision gehören und nicht in jener der kleineren, der eingeschränkten Revision fallen. Das sind die drei folgenden Voraussetzungen: eine Bilanzsumme von 6 Millionen Franken oder ein Umsatzerlös von 12 Millionen oder 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Wenn also eine Firma, ein Unternehmen, zwei von diesen drei Kriterien erfüllt, dann fällt sie noch in die höhere, in die anspruchsvollere Revisionsklasse, sonst in die eingeschränkte.

Der Bundesrat hat nun in den Literae a und b die entsprechenden Schwellen bei 6 Millionen Franken für die Bilanzsumme und bei 12 Millionen Franken für den Umsatzerlös angesetzt. Die Mehrheit der Kommission möchte diese Schwellen erhöhen - nämlich von 6 auf 10 Millionen für die Bilanzsumme und von 12 auf 20 Millionen für den Umsatzerlös - und damit weitere Unternehmen aus der Kategorie der grossen Revision in die Kategorie der kleinen Revision verweisen. Unsere Minderheit möchte beim Entwurf des Bundesrates bleiben. Warum? Warum sind die Schwellenwerte, die der Bundesrat vorschlägt, vernünftig?

Es geht ja darum, zu wissen, wie viele Unternehmen mit diesen Schwellenwerten nun in die verschiedenen Kategorien geraten. Wenn Sie auf Seite 3991 der Botschaft nachschauen, dann stellen Sie fest, dass mit dem Schwellenwert, den der Bundesrat vorschlägt - ich muss sehr oft "Schwelle" sagen, die Schwellen gehen mir seit meiner Zürcher Stadtratszeit nach -, 96,4 Prozent aller Unternehmen in die tiefere Kategorie der eingeschränkten Revision fallen und lediglich 3,6 Prozent in die Kategorie der anspruchsvollen Revision. Ich kann es auch in absoluten Zahlen ausdrücken: Von rund 300 000 Unternehmen müssen beim Entwurf des Bundesrates etwa 10 000 die anspruchsvolle Revision durchführen, und etwa 290 000 fallen in die Kategorie der einfacheren, weniger aufwendigen Revision. Mit dem Antrag der Mehrheit wird dieses Verhältnis, werden diese Zahlen nochmals verändert, denn nach dem Antrag der Mehrheit wären nur noch 5000 Unternehmen in der Kategorie der ordentlichen Revision, und 295 000 müssten nur die eingeschränkte Revision durchführen. Das scheint uns doch etwas zu einseitig, denn die Jahresrechnungen der grossen und der wichtigen Unternehmen sind doch mit einer umfassenden Revision zu prüfen.

Warum ist das so wichtig? Die ordentliche, umfassende Revision dient dem Schutz der Investoren, sie dient dem Schutz des Unternehmens selbst, denn eine umfassende Revision stellt viel früher und viel besser fest, wenn eine ordnungsgemässe Geschäftsführung nicht gewährleistet ist oder das Unternehmen in Gefahr ist abzustürzen. Diese umfassenderen Revisionen dienen letztlich nicht nur dem Unternehmen, sondern auch dem Schutz der Arbeitsplätze. Je besser das Unternehmen geführt wird, je besser die Geschäftsführung über die Interna im Bild ist, desto besser können auch entsprechende Vorsichts- und Regelungsmassnahmen, gerade von der Geschäftsführung, vorgenommen werden. Das Ganze dient letztlich dem Schutz der Unternehmen.

Die EU kennt ebenfalls entsprechende Werte bei dieser Unterscheidung, die Schwellenwerte liegen ähnlich.

Ich beantrage Ihnen aus all diesen Gründen, den Anträgen der Minderheit bzw. des Bundesrates zuzustimmen.