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AB 51601

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Ich spreche jetzt zum einen für die SP-Fraktion zum Minderheitsantrag Aeschbacher und zum anderen auch zum Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zu Absatz 1 Ziffer 2 Litera c von Artikel 727. In diesem Artikel geht es um die Frage, welche Gesellschaften eine ordentliche Revision durchführen müssen.

Wie mein Vorredner bereits zu Recht ausgeführt hat, besteht betreffend die Publikumsgesellschaften in Absatz 1 Ziffer 1 Einigkeit. Es geht also um die weiteren Unternehmungen von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Diese Frage ist sehr [PAGE 71] wichtig, da eine ordentliche Revision auch die Sicherung der Arbeitsplätze zum Ziel hat, weil eine ordnungsgemässe Geschäftsführung vor allem auch dem Schutz der Arbeitsplätze dienen soll. Deshalb ist es für uns zentral, wie hoch wir diese Schwellenwerte ansetzen - auch ich werde dieses Wort öfters gebrauchen müssen; es gibt einfach keine Synonyma, ich habe nach solchen gesucht.

Gemäss Artikel 727 Absatz 1 Ziffer 2 sollen nun von drei Kriterien mindestens zwei erfüllt sein, damit eine Gesellschaft eine solche ordentliche Revision durchführen muss. Bei den Voraussetzungen hinsichtlich Bilanzsumme und Umsatzerlös geht die Mehrheit von 10 respektive 20 Millionen Franken aus. Die SP-Fraktion unterstützt die Version des Bundesrates und damit die Minderheit Aeschbacher, das heisst 6 respektive 12 Millionen Franken. Diese Zahlen lehnen sich an die bewährten EU-Werte an. Dazu kommt - wie auch mein Vorredner zu Recht gesagt hat -, dass bereits bei diesen Zahlen in der Schweiz nur 3,6 Prozent der Unternehmungen von dieser Regelung betroffen sind. Wenn man diese Schwelle noch wesentlich erhöht, dann könnten wir eigentlich die ordentliche Revision streichen und nur die eingeschränkte vorsehen. Das wollen wir nicht, vor allem auch nicht im Hinblick auf die in Artikel 727a Absatz 2 vorgesehene Möglichkeit des Opting-out, das heisst die Möglichkeit, auch auf eine eingeschränkte Revision zu verzichten. Störend für die SP-Fraktion ist auch, dass bei der Festsetzung des Umsatzerlöses auf 20 Millionen Franken nur noch Unternehmen unter die Bestimmung fallen, die zusammen 1,9 Prozent der Arbeitsplätze im Privatsektor in der Schweiz schaffen. Das heisst, es profitiert praktisch kein Arbeitsplatz mehr von dieser ordentlichen Revision, und das entsprechende Schutzziel kann nicht erreicht werden.

Zum Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer: Hier geht es um die Frage - als eines der Kriterien -, von wie vielen Vollzeitstellen auszugehen ist. Die Mehrheit und der Bundesrat gehen dabei von 50, die Minderheit Leutenegger Oberholzer geht von 30 Stellen aus. Auch hier kann ich auf das bereits Gesagte verweisen. Wenn man das Ziel des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes ernst nimmt, wie das die SP tut, dann muss diese Zahl auf höchstens 30 reduziert werden.

Es soll noch einmal gesagt werden: Setzt man die Schwellenwerte in den Literae a, b und c so hoch an wie von der Mehrheit vorgesehen, dann fallen von sämtlichen Arbeitsplätzen im privaten Sektor noch 1,9 Prozent unter diese Bestimmung, und man kann mit Fug nicht mehr davon ausgehen, dass diese Revisionsvorlage auch mit dem Ziel verabschiedet werden soll, den Erhalt von Arbeitsplätzen zu garantieren.

Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 727 Absatz 1 Ziffer 2 den Minderheitsanträgen Aeschbacher und Leutenegger Oberholzer zuzustimmen.

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