Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2005-03-02
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-02
Wortprotokoll
Dass diese Art von Festlegungen im Obligationenrecht nicht praktikabel ist, wurde ausgeführt, darüber muss ich keine Worte mehr verlieren. Der Verwaltungsrat wird durch die Generalversammlung gewählt und ist ihr auch rechenschaftspflichtig. Im schlimmen Fall, also wenn er übertreiben sollte, kann man den Verwaltungsrat auswechseln. Das ist auch schon vorgekommen, insbesondere dann, wenn er eben hohe Saläre bezieht und der Geschäftsleitung hohe Saläre zukommen lässt, wenn sie Misswirtschaft betrieben hat. Da hat man die Möglichkeit, auch in den eigenen Statuten einer [PAGE 117] Unternehmung etwas festzulegen, was solche "Exzesse", wie das genannt worden ist, verhindert. Wie gesagt, das sollten wir nicht im Gesetz festlegen; das, was eine Unternehmung mit diesen Dingen hier machen will, sollte eine Unternehmung in ihren Unternehmensstatuten festlegen.
Daher beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.