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Genner Ruth · Nationalrat · 2005-03-02

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Das Thema der überrissenen Managerlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen wurde Ende der Neunzigerjahre aktuell. Vielen Führungspersönlichkeiten ging es offensichtlich weit weniger um das Wohl des Unternehmens als um die Maximierung des eigenen Nutzens. Trotz strategischen Fehlentscheidungen und eigenem Fehlverhalten sicherten sich Exponenten von Unternehmungsspitzen Löhne und Abgangsentschädigungen in Millionenhöhe zu. Die Abzockerskandale führten zu einem Verlust des Vertrauens in die Schweizer Wirtschaft. Die breite Bevölkerung stellte sich die Frage nach der gerechten Entlöhnung und der dazugehörigen Arbeitsleistung.

Dabei gibt es verschiedene Aspekte, auf die ich nun im Folgenden eingehen möchte:

1. Die Selbstbedienungsmentalität in den Chefetagen schadet den Arbeitnehmenden. Es sind immer die Arbeitnehmenden, welche die Suppe auszulöffeln haben. Direkt betroffen von Fehlentscheidungen und der Eigennutzmaximierung der Führungsspitze ist die Belegschaft. Kommt ein Unternehmen in die roten Zahlen, wird es restrukturiert und durch Massenentlassungen saniert. Arbeitsplatzunsicherheit und ungerechte Lohnpolitik demotivieren die Arbeitnehmenden und kreieren ein schlechtes Unternehmensklima.

Die Selbstbedienungsmentalität in den Chefetagen schadet den Arbeitnehmenden. Es braucht deshalb die Offenlegung der Interessen und der Entschädigungspolitik für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

Ich stelle fest: Die Arbeitnehmenden haben ein Interesse an einer transparenten Entschädigungspolitik für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

2. Im internationalen Vergleich ist die Schweiz im Rückstand. Die OECD, die Europäische Kommission, Grossbritannien, die Vereinigten Staaten und Deutschland sind bezüglich Corporate-Governance-Vorschriften schon seit längerem bedeutend weiter als die Schweiz.

Die OECD hat die seit 1999 geltende Corporate-Governance-Richtlinie überarbeitet und die revidierte Richtlinie im Frühjahr 2004 verabschiedet. Die Richtlinie ist generell gehalten und hat Empfehlungscharakter. Bezüglich der Entschädigungspolitik enthält sie die drei folgenden Forderungen: Erstens sind Entschädigungen für Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder individuell offen zu legen. Das ist auch eine unserer Minderheitsforderungen bei der heutigen Gesetzesrevision. Zweitens muss ein Zusammenhang zwischen der Unternehmensperformance und der Entschädigung der Führungsspitze bestehen. Drittens müssen sich die Aktionäre zur Entschädigungspolitik und zur Höhe der Entschädigungen äussern können. Das entspricht ebenfalls einem Minderheitsantrag auf der heutigen Fahne.

Im Frühjahr 2003 verabschiedete die Europäische Kommission einen Aktionsplan zu Corporate Governance mit kurz- und langfristigen Massnahmen. Die EU ist bezüglich Transparenz der Entschädigungen noch konkreter als die OECD. Zudem wurde im Herbst 2004 ein Expertengremium einberufen, das der Kommission über den Stand der Umsetzung von Corporate Governance in den Mitgliedstaaten Bericht erstattet.

Wir Grünen halten deshalb fest: Im Vergleich mit dem Ausland ist die Schweiz bezüglich Transparenzvorschriften zeitlich und inhaltlich im Rückstand.

3. Die Richtlinie der Schweizer Börse genügt nicht. Die Richtlinie der Schweizer Börse zu Corporate Governance galt erstmals für die Geschäftsberichte des Jahres 2002 der börsenkotierten Unternehmen. Die Selbstregulierung der Börse genügt nicht, da sie keine individuelle Offenlegung der Entschädigungen fordert. Es wird zwar verlangt, dass Angaben gemacht werden. Ob diese auch richtig sind, wird nicht überprüft. Zudem fehlen griffige Sanktionsmöglichkeiten. Ich halte deshalb fest: Die Transparenz in der Führungsetage ist wirtschaftlich und politisch wichtig. Eine gesetzliche Regelung ist zwingend, denn der Selbstregulierung der Börse fehlt die demokratische Legitimation. Deshalb brauchen wir auch heute diese Revision des OR.

4. Die Transparenzvorschrift des OR geht einen Schritt weiter als die Börsenrichtlinie - zum Glück! Sie regelt, wie die verschiedenen Arten der Entschädigung ausgewiesen werden müssen, und bezieht auch die Offenlegung von Entschädigungen an nahestehende Personen mit ein. Bezüglich der betroffenen Unternehmen und der individuellen Offenlegungspflicht bleibt der Gesetzentwurf aber auf halbem Weg stehen. Es gibt noch folgende Lücken:

Die erste betrifft die Transparenz in allen grossen Unternehmen. Die Arbeitsgruppe des EJPD zu Corporate Governance forderte in einem Zwischenbericht im Jahr 2003, dass die Transparenzvorschrift sowohl für die börsenkotierten als auch für die wirtschaftlich bedeutenden nichtkotierten Unternehmungen gelten muss. Als wirtschaftlich bedeutend definierte sie Unternehmungen mit 200 Vollzeitstellen oder einer Bilanzsumme von 20 Millionen Franken. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dem Expertenvorschlag nicht gefolgt. Die OR-Richtlinie bezüglich Transparenz gilt nur für börsenkotierte Unternehmen. Das ist ungenügend. Wir Grünen fordern deshalb, dass die Transparenzvorschrift für alle grossen Unternehmen in der Schweiz und nicht nur für die börsenkotierten gelten muss.

Eine zweite Lücke betrifft die individuelle Offenlegungspflicht. Der vorliegende Gesetzentwurf schreibt die individuelle Offenlegungspflicht ausschliesslich für den Verwaltungsrat vor. Damit bleibt die Transparenzrichtlinie auf halbem Weg stehen und missachtet die Empfehlung der OECD. Es ist unabdingbar, dass auch die Entschädigungen der Geschäftsleitungsmitglieder individuell publiziert werden, sind es doch vor allem die Bezüge der Geschäftsleitung, die in den letzten Jahren astronomisch hoch ausfielen und jegliche Beziehung zwischen Leistung und Lohn vermissen liessen. Wir Grünen fordern deshalb die individuelle Offenlegungspflicht sowohl für die Mitglieder des Verwaltungsrates als auch für jene der Geschäftsleitung. Somit unterstützen wir den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer.

Eine dritte Lücke besteht darin, dass sich der vorliegende Gesetzentwurf nicht zur Rolle der Generalversammlung bei der Festlegung der Entschädigungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung äussert. Wir unterstützen auch hier den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer, weil wir Transparenz als Kontrollmöglichkeit für die Eigentümer [PAGE 110] voraussetzen. Die Generalversammlung muss als Eigentümerversammlung über die Entschädigungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bestimmen, d. h. sie genehmigen oder zurückweisen können. Wir Grünen unterstützen deshalb auch hier den Minderheitsantrag.

Noch ein letzter Punkt: Es wäre naiv, zu glauben, dass mit dieser OR-Revision - mit einer Transparenzvorschrift - das Problem der überrissenen Managerlöhne gelöst wäre. Die stossenden Missverhältnisse zwischen Chefetage und der restlichen Belegschaft bezüglich Entschädigung und Leistungsbeurteilung bleiben bestehen. Um ihre Pfründe zu rechtfertigen, stützen sich die Exponenten der Führungsspitzen immer noch auf Ammenmärchen, beispielsweise auf jenes, dass der Markt Höchstlöhne fordere, da ein Unternehmen nur so eine topqualifizierte Führungskraft für sich gewinnen könne. In Tat und Wahrheit aber versagt der Markt bei der Auswahl von CEO und Verwaltungsräten. Es handelt sich vielmehr um ein Kartell, in dem jeder jeden kennt und man sich die hohen Entschädigungen gegenseitig zuschanzt.

Ein absurdes Argument sind auch die leistungsbezogenen Löhne der Führungsspitze: So hat der Tag für die Unternehmungsleitung auch nur 24 Stunden. Es ist schwierig zu erklären, warum ein Arbeitstag eines Managers bis zu 300-mal mehr wert sein soll als der eines durchschnittlichen Angestellten. Wir finden deshalb, dass die Lohnverteilung innerhalb der Unternehmen im Auge behalten werden muss. Wir haben festgestellt, dass sich die tiefsten und die höchsten Löhne innerhalb gewisser Unternehmen in den letzten zwanzig Jahren vom Verhältnis 1 zu 30 bis zum Verhältnis 1 zu 300 auseinander entwickelt haben.

Die grüne Fraktion ist für Eintreten und unterstützt beide Minderheitsanträge.